Nutzungsbedingungen für die Artothek

Auszug aus unserer Benutzungs- und Gebührensatzung:

"§ 14 Artothek

(1) Die Artothek kann nur von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, benutzt werden.

(2) Werke aus der Artothek werden nur an den Inhaber bzw. die Inhaberin eines gültigen Benutzerausweises der Stadtbibliothek ausgeliehen. Außerdem ist die Vorlage des eigenen Personalausweises erforderlich. Die Benutzung der Artothek ist gebührenpflichtig (Nr. 1.2 des Gebührentarifs).

(3) Vor der erstmaligen Ausleihe hat der Benutzer bzw. die Benutzerin eine ausreichende private Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

(4) Eine Ausleihe von bis zu fünf Werken gleichzeitig ist möglich. Über Ausnahmen entscheidet die Leitung der Stadtbibliothek oder des Kulturinstituts.

(5) Die Leihfrist für Werke aus der Artothek beträgt jeweils zwölf Wochen. Die Leihfrist kann auf Antrag einmal kostenlos verlängert werden, wenn die Werke nicht vorbestellt sind oder anderweitig benötigt werden. Die Verlängerungsfrist beträgt zwölf Wochen. Bei nicht fristgemäßer Rückgabe werden Gebühren nach Nr. 3 des Gebührentarifs erhoben.

(6) Die Rückgabe der Werke aus der Artothek findet während der Öffnungszeiten der Stadtbibliothek an den Ausleihtheken statt. Eine vorzeitige Rückgabe der Werke ist jederzeit möglich. Eine Erstattung von Gebühren erfolgt jedoch nicht.

(7) Die Benutzer haben die von ihnen entliehenen Werke sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigungen zu schützen. Die Originale werden gerahmt ausgeliehen. Die Rahmung darf nicht beklebt, bemalt oder in sonstiger Weise verändert werden. Die Originale dürfen nicht umgerahmt werden. Arbeiten, die nicht hinter Glas gerahmt sind, sind mit besonderer Vorsicht zu behandeln und zu transportieren. Die Benutzer haben für geeignetes Transportmaterial Sorge zu tragen.
Für verunreinigte, beschädigte, verloren gegangene oder sonst abhanden gekommene Werke haftet die Entleiherin bzw. der Entleiher, es sei denn, sie bzw. er weist nach, dass sie bzw. ihn kein Verschulden trifft. Verlust oder Schäden sind entsprechend § 10 Abs. 3 anzuzeigen. Die Ersatz- und Reparaturkosten richten sich nach der Höhe des entstandenen Schadens.

(8) Von den Beständen der Artothek dürfen Fotografien oder sonstige Vervielfältigungen nur mit Genehmigung der Leitung der Stadtbibliothek oder des Kulturinstituts im Rahmen des Urheberrechts und sonstiger Rechte hergestellt werden."

Gebühren:

1.1 Jahresbenutzungsgebühr
Für die Entleihung von Werken aus der Artothek benötigen Sie einen gültigen Benutzerausweis (Jahresgebühr 18€).

1.2 Benutzungsgebühr für Werke der Artothek
Je Werk für die Dauer der Leihfrist 10,00 €

Erläuterungen und Hinweise