Hebammen / Entbindungspfleger

Sie wollen als Hebamme oder Entbindungspfleger arbeiten oder tun dies bereits? Dann müssen Sie diese Arbeit im Gesundheitsamt melden. 

Wenn Sie die Arbeit beginnen und sich das erste Mal melden benötigen Sie:

  • Eine beglaubigte Kopie der Urkunde, in der steht, dass Sie dies Arbeit ausüben dürfen.
  • Einen Nachweis, dass Sie eine Versicherung (Berufshaftpflichtversicherung) für diese Arbeit haben.
  • Den ausgefüllten Meldebogen für das Gesundheitsamt.

Den MeldebogenPDF-Datei196,16 kB für das Gesundheitsamt, müssen Sie jedes Jahr bis zum 31. Januar neu ausfüllen und an das Gesundheitsamt senden.

Als Hebamme oder Entbindungspfleger müssen Sie Fortbildungen machen:

  • Nach Beginn ihrer Arbeit müssen Sie bis zum Ende des nächsten Jahres eine Fortbildung machen.
  • Danach müssen Sie alle 3 Jahre eine Fortbildung machen.

Gesundheitsamt

Ordnungsbehördliche Aufgaben

Anschrift

Hamburger Str. 226
38114 Braunschweig

Kontakt

Tel.: 0531 4707218

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