Häufige Fragen (FAQ)


Die Ringeltaube ist im Gegensatz zur Stadttaube eine wildlebende Taubenart.© Stadt Braunschweig

Ich habe Tauben auf meinem Balkon/an meiner Fassade – was kann ich tun? 

1.    Stellen Sie sicher, dass es sich um eine Stadttaube handelt und nicht um eine andere, wildlebende Taubenart. In Braunschweig ist die häufigste wildlebende Taubenart die Ringeltaube. Diese ist deutlich größer als die Stadttaube und hat ein einheitlich gräulich-blaues Gefieder. Das charakteristischste Merkmal ist der große weiße Fleck an den Halsseiten sowie das weiße Querband an der Flügeloberseite. Die Ringeltaube brütet vor allem in Parks, Gärten und Wäldern und teilweise auch in der Stadt an hoch gelegenen Mauervorsprüngen. Wildtauben sind im Gegensatz zu der Straßentaube durch das Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 BNatSchG) artenschutzrechtlich besonders geschützt, so dass eine Störung einer Wildtaubenbrut eine Straftat darstellt. Die im Folgenden geschilderten Maßnahmen gelten daher nicht für Ringeltauben oder andere europäische Wildvogelarten! 

2.    Beugen Sie einer Brut durch präventive Maßnahmen vor. Öffnungen ab einer Breite von 4 cm genügen Tauben zum Durchschlüpfen und müssen daher verschlossen werden. Zu verwenden ist möglichst ein festes Gitter; Netze sollten eine Fadenstärke von mindestens 1 mm und eine Maschenweite von höchstens 30 mm aufweisen. Netze müssen dauerhaft straff gespannt sein. Auch Dachluken oder sonstige Öffnungen sollten geschlossen gehalten werden.

Vorsprünge ab 4 cm Breite werden von Tauben als Sitzplatz angenommen. Eine Breite von 10 cm reicht aus, um als Nistplatz zu dienen. Daher sollten Fenstersimse o.ä. mit Schrägblechen mit einem Neigungswinkel von mehr als 60° versehen werden, um den Vorsprung für Tauben unattraktiv zu machen. Das Anbringen von Abwehrspießen ist nicht zu empfehlen, da Tauben diese überwinden und bei Brutplatzmangel die Abwehrspieße mit Nistmaterial auffüllen, um zu brüten. Besonders Jungtauben können sich daran verletzen oder dahinter verenden.

Im Allgemeinen sollten Balkone regelmäßig genutzt werden, da die Präsenz von Menschen die Wahrscheinlichkeit für Taubenbruten reduziert.

3.    Sollten Tauben ein Nest auf Ihrem Balkon gebaut haben oder bereits Eier bebrüten, sollte durch eine sachkundige Person festgestellt werden, dass es sich ohne Zweifel um das Nest bzw. die Brut einer Stadttaube handelt. Dafür können Sie Kontakt mit dem Verein Stadttiere e.V. oder der Stadttaubenbeauftragten aufnehmen. Diese beraten Sie über Möglichkeiten zum Umgang mit der Taubenbrut.

Hinweis: Das unsachgemäße Entfernen von Eiern verstoßt gegen das tierschutzrechtliche Verbot der Zufügung von Leiden, Schmerzen oder Schäden ohne vernünftigen Grund (§ 1 S. 2 Tierschutzgesetz (TierSchG)) sowie gegen das Verbot der Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund (§ 17 Nr. 1 TierSchG). Ebenso stellt es einen Verstoß dar, wenn Elterntieren der Zugang zu ihrem Gelege durch das Absperren o.ä. verweigert wird, da die Jungtiere ohne die elterliche Versorgung nicht überlebensfähig sind. 

Wie kann ich mithelfen, um die Lebenssituation der Stadttauben zu verbessern?

Voraussetzung für den Erfolg des Konzeptes ist es, die Tauben als Teil der Braunschweiger Innenstadt zu akzeptieren. Außerdem ist es wichtig, jegliche unkontrollierte Fütterung zu unterlassen, da diese den Erfolg des Stadttaubenkonzeptes gefährdet. 

Darüber hinaus ermöglichen Hinweise auf wilde Brutstätten das Verschließen ungeeigneter und für die Tauben schädlicher Nistplätze. Meldungen können Sie an die Stadttaubenbeauftragte der Stadt Braunschweig senden.

Um langfristig eine kleine und gesunde Population von Stadttauben zu erhalten, ist die Stadt Braunschweig auch auf Ihre Mithilfe angewiesen.© Verein Stadttiere Braunschweig e.V.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Braunschweig
  • Verein Stadttiere Braunschweig e.V.