Rechtliche Betreuung und Vorsorge

Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen bzw. seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage sind ihre persönlichen Angelegenheiten (wie z. B. Finanzen, Anträge bei Behörden, Organisation von Hilfen, ...) selbst zu regeln, benötigen eine Person, die für sie diese Aufgaben übernimmt.

Dafür gibt es zwei Wege:

  • bevor eine solche Situation eintritt, kann über eine General- bzw. Vorsorgevollmacht eine Person bestimmt werden, die dann im "Ernstfall" etwas regeln kann.(Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung)
  • wenn die Situation schon eingetreten ist (z. B. fortgeschrittene Demenz) und keine Vollmachten vorhanden sind, wird über das Amtsgericht eine Person als rechtlicher Betreuer eingesetzt. (rechtliche Betreuung)

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