Warum keine Heimatstube?

Räumlichkeiten

Wie Sie wissen bemühe ich mich um Räume für eine „Heimatstube". Aus diesem Anlass habe ich alle Bezirksratsparteien um Unterstützung gebeten. Daraufhin wurde in der Bezirksratssitzung vom 13. März 2013 eine interfraktionelle (von allen Parteien) Anfrage an die Stadt Braunschweig beschlossen, mit folgendem Text:

a) „Aus der Historie des Gebäudes ‚Altes Schulhaus' und seiner zentralen Lage im Ortskern, seiner Nähe zur Ev. Kirche und dem Gemeindezentrum sowie der Teilnutzung durch die Spielschar Waggum e. V., ist innerhalb einer Gruppe von Bürgern u. a. die Idee entstanden, hier eine Heimatstube einzurichten. Den Wunsch, die Ortsgeschichte mit Exponaten der Öffentlichkeit und den Bürgern zugänglich zu machen sowie einen kulturellen Treffpunkt zu schaffen, möchte der Stadtbezirksrat gern unterstützen Zumal in Waggum nur ein sehr eingeschränktes Angebot an Räumlichkeiten zur Nutzung durch Vereine besteht. Erste Projektideen, wie eine derartige Heimatstube umgesetzt werden könnte, wurden geäußert. Vor diesem Hintergrund beantragt der Stadtbezirksrat, die Verwaltung möge die Umsetzung des Projektes Heimatstube im ‚Alten Schulhaus' positiv begleiten. Sie möge prüfen, in welchem Rahmen eine Unterstützung möglich wäre."

b) „Alternativ bittet der Stadtbezirksrat die Verwaltung zu prüfen, ob in städtischen Liegenschaften in Waggum eine Heimatstube eigerichtet werden kann."

Als Antwort kam von der Stadt Braunschweig folgender Text, der in der Bezirksratssitzung am 28. Mai 2013 vorgelesen wurde:

Zu a)

„Eigentümerin des Grundstücks Kirchblick 1 ist die Nibelungen-Wohnbau-GmbH (Niwo). Im Gebäude stehen teilweise Flächen im Erdgeschoss leer, die zu der aktuell ebenfalls leerstehenden Wohnung im Obergeschoss gehören.

Auf Anfrage hat die Niwo erklärt, dass die gesamte Wohnung wieder zu Wohnzwecken vermietet werden soll. Eine andere Nutzung wäre lediglich für den Fall denkbar, dass sämtliche leerstehende Flächen angemietet werden. Eine Teilung oder Trennung kommt für die Niwo nicht in Frage. Gleiches gilt auch für die Durchführung ggf. für einen anderen Nutzungszweck erforderlichen Umbaumaßnahmen.

Im Zusammenhang mit dem Haushaltskonsolidierungsprogramm 2002 ist die Aufgabe der inhaltlichen Betreuung der Heimatpfleger innerhalb der Stadtverwaltung entfallen. Lediglich die Zahlung der Aufwandsentschädigung an die Heimatpfleger und die Berufung neuer Heimatpfleger wird noch durch den Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz wahrgenommen.

Außer für die Zahlung der Aufwandsendschädigungen stehen keine weiteren Haushaltsmittel für Heimatpfleger zur Verfügung."

Zu b)

„Für die Einrichtung einer Heimatstube könnte ggf. die städtischen Liegenschaften Feuerbrunnen 3 und Fröbelweg 2 in Frage kommen.

Im Gebäude Feuerbrunnen 3 sind derzeit keine leerstehenden Räume verfügbar.

Auf dem Grundstück Fröbelweg 2 befindet sich das sog. Kulturzentrum Waggum, in dem im Erdgeschoss eine Gaststätte und im Obergeschoss eine Jugend- sowie eine Senioreneinrichtung untergebracht sind. An das Objekt grenzt ein separates Gebäude an, das als Wohnung für den Gaststättenpächter dient und leersteht. Vor diesem Hintergrund, dass noch kein Gesamtkonzept im Stadtbezirk für das Kulturzentrum vorliegt kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Wohnung für einen evtl. Nachfolgepächter der Gastronomie zur Verfügung gestellt werden muss. Insoweit kann über die Flächen momentan nicht anderweitig verfügt werden."

Aber getreu dem Motto, „Steter Tropfen höhlt den Stein." werde ich weiter dranbleiben!

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