Urkunden-Lexikon


Mit der Personenstandsreform vom 01.01.2009 haben die bisher bekannten Urkunden nicht nur ein neues Aussehen und teilweise auch eine neue Bezeichnung erhalten, es traten außerdem umfangreiche Neuregelungen und neue Verordnungen in Kraft.

Zur Gesetzesänderung:

Die Abstammungsurkunde wurde durch einen beglaubigten Geburtsregisterausdruck ersetzt. Außerdem ist es möglich eine gekürzte Geburtsurkunde (wahlweise ohne Angabe von Geschlecht, Eltern) zu erhalten.

Ab dem 01.01.2009 werden keine Familienbücher mehr angelegt (weder bei Eheschließung in Deutschland, noch nachträglich auf Antrag bei Eheschließung im Ausland). Die bisherigen Familienbücher werden nun nur noch als Heiratseinträge und daher nur noch hinsichtlich Angaben zu den Ehegatten fortgeführt. Die Einträge über die Eltern der Ehegatten, die Staatsangehörigkeit und die Einträge über die Kinder werden nicht mehr fortgeführt und haben somit keine Beweiskraft mehr. Sofern Kinder im Ausland geboren und bisher nicht beim Standesamt I in Berlin nachbeurkundet wurden, gilt die beglaubigte Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches als Nachweis der Geburt.

Es können beglaubigte Abschriften aus den als Heiratseintrag fortgeführten Familienbüchern ausgestellt werden, die jedoch keinen Nachweis der Ehe darstellen. Hierzu dient künftig eine Eheurkunde (früher: Heiratsurkunde).

  • Für Eheschließung vor 1958 bzw. 1990 wurde ein Heiratseintrag erstellt.
  • Für Eheschließung nach dem 31. Dezember 1957 (in den neuen Bundesländern nach dem 02. Oktober 1990) wurde automatisch im Anschluss an die Trauung ein Familienbuch angelegt.
  • Für Eheschließung ab dem 01.01.2009 wird ein Eheregister angelegt.

Vielfach werden aktuelle Urkunden aus den Personenstandsregistern des Standesamtes benötigt.

Wofür wird welche Urkunde benötigt?

Geburtsurkunde(n)/ internationale Geburtsurkunde© Foto: Standesamt Braunschweig

Die Geburtsurkunde (Ausstellung auch in internationaler/ mehrsprachiger Form möglich) dient dem Nachweis der Existenz sowie des Alters und enthält die aktuellen Angaben über die Eltern; sie wird beispielsweise für Bewerbungen benötigt.

In der gekürzten Geburtsurkunde erscheinen Eltern und Geschlecht - beispielsweise bei Vornamensänderungen nach dem TSG (Transsexuellengesetz) - nur auf Wunsch. Sie ist immer dann ausreichend, wenn diese Angaben nicht nachgewiesen werden müssen.

Für eine Eheschließung oder Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, ebenso wie in allen Angelegenheiten bei denen die Abstammung relevant ist, wird ein beglaubigter Geburtsregisterausdruck benötigt. Dieser entspricht der früheren Abstammungsurkunde und enthält auch Angaben über die nach der Geburtsbeurkundung evtl. eingetragenen Änderungen (z. B. Adoption u. v. m.).

 

Eheurkunde(n)/ internationale Heiratsurkunde© Foto: Standesamt Braunschweig

Bei einer Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde handelt es sich um den urkundlichen Nachweis der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft, Namens-führung und ggf. auch Auflösung der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft. Die Ausstellung einer Eheurkunde ist auch in internationaler/ mehrsprachiger Form möglich.

 

Sterbeurkunde(n)/ internationale Sterbeurkunde© Foto: Standesamt Braunschweig

Die Sterbeurkunde (Ausstellung auch in internationaler/ mehrsprachiger Form möglich) ist nach einem Todesfall für die Hinterbliebenen das wichtigste Dokument; sie wird beispielsweise in Erbangelegenheiten benötigt.

 

Alle Urkunden werden standardmäßig im DIN A4-Format ausgestellt und haben den Bundesadler als Wasserzeichen im Hintergrund. Auf Wunsch können auch weiterhin kleinere Urkunden im bekannten DIN A5-Format mit Lochung für das Stammbuch ausgestellt werden.
Die bis 31.12.2008 ausgestellten Urkunden behalten jedoch nach wie vor Gültigkeit solange der zugrunde liegende Eintrag im Standesamt keine Änderung erfahren hat.

Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit

Standesamt

Anschrift

Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig

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