Stellvertretungserlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes

Beschreibung

Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch einen Stellvertreter betreiben lassen wollen, benötigen Sie als Betreiber eine Stellvertretungserlaubnis. 

Für die Erlaubniserteilung bedarf es eines Antrages. Nutzen Sie hierfür bitte den hier verfügbaren Vordruck und fügen Sie die benötigten Anlagen bei. 

Nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen bei der Stelle Gewerbeangelegenheiten der Stadt Braunschweig eingereicht haben, wird geprüft, ob und unter welchen Bedingungen Ihnen eine Stellvertretungserlaubnis für die von Ihnen als Stellvertreter gewünschte Person erteilt werden kann. 

Ihre Erlaubnis ist an die in Ihrem Antrag als gewünschten Stellvertreter angegebene Person gebunden. Sie wird unter Umständen mit Auflagen verbunden oder befristet.

Sollte die Stellvertretung in Ihrem Gewerbebetrieb seitens dieser bestimmten Person nicht mehr ausgeführt werden, müssen Sie dies der Stelle Gewerbeangelegenheiten unverzüglich mitteilen und ggf. eine neue Stellvertretungserlaubnis beantragen.

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