KFZ-Außerbetriebsetzung

Die Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs, welches innerhalb von 7 Jahren wieder angemeldet werden kann.

Beschreibung

Hinweis

Außerbetriebsetzungen werden ohne vorab online reservierten Termin in der Zulassungsstelle bearbeitet. 

Informationen, an welchem Schalter die Außerbetriebsetzung erfolgt, erhalten Sie vor Ort.

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Bei einer Außerbetriebsetzung werden die Kennzeichenschilder entwertet (die amtlichen Siegel werden in der Zulassungsstelle entfernt), die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit einem Außerbetriebsetzungsvermerk versehen und dann wieder ausgehändigt.

Im Zuge der Außerbetriebsetzung wird das Kennzeichen grundsätzlich für 12 Monate für das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug reserviert. So können Sie die bisherigen  Nummernschilder behalten und bei einer späteren Wiederinbetriebnahme erneut nutzen (Wiederinbetriebnahme, siehe "Downloads/Links"),

Auch eine Person, die das Fahrzeug erworben hat und das Fahrzeug wieder in Braunschweig anmelden möchte (Umschreibung innerhalb Braunschweigs, siehe "Downloads/Links"), kann so die bisherigen Kennzeichen wieder nutzen (gilt nur, wenn es EURO-Kennzeichen sind).

Wird das Fahrzeug nicht innerhalb von 7 Jahren nach der Außerbetriebsetzung wieder angemeldet, verliert der Kfz-Brief seine Gültigkeit, ebenso TÜV und AU. Das Fahrzeug kann nun nur noch mit erheblichem Aufwand erneut für den Straßenverkehr zugelassen werden (TÜV-Vollabnahme, Beantragung neuer Kfz-Papiere usw.).

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