Melderegisterauskunft, Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen

Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor einer Wahl im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen bestimmte Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten.

Details

Kontakt

Downloads / Links

Erläuterungen und Hinweise