Bauantrag / Baugenehmigung

Genehmigungspflichtige Baumaßnahmen bedürfen nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde – Baugenehmigung.

Beschreibung

Die Errichtung, die Änderung, der Abbruch, die Beseitigung, die Nutzungsänderung oder die Instandhaltung einer baulichen Anlage sind Baumaßnahmen im Sinne der NBauO. Sofern diese durch die Bestimmungen der NBauO nicht verfahrensfrei gestellt werden oder der Bauaufsichtsbehörde per schriftlicher Mitteilung lediglich zur Kenntnis zu geben sind, ist die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens erforderlich.

Man unterscheidet zwischen dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO und dem regulären Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten nach § 64 NBauO.

Nähere Erläuterungen dazu lesen Sie hierPDF-Datei363,71 kB.

Details

Kontakt

Downloads / Links

Erläuterungen und Hinweise