Antragstellung - Annahme von Bauanträgen

Ihre Bauanträge, Bauvoranfragen, Mitteilungen und Anzeigen bzw. auch nachzureichende Unterlagen oder bautechnischen Nachweise können Sie bequem online einzureichen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter "Digitales Bauantragsverfahren ITeBAU (Öffnet in einem neuen Tab)".

Übergangsweise bis zum 31.12.2023 oder im Einzelfall können Sie diese Unterlagen uns per Post an die Abteilung Bauordnung (Stadt Braunschweig, Abteilung Bauordnung, Langer Hof 8, 38100 Braunschweig) schicken oder nach Terminvereinbarung persönlich in unserer Beratungsstelle abgeben. Wir prüfen dann auch direkt Ihre Unterlagen in Ihrem Beisein auf formale Vollständigkeit. Ausdruckbare Versionen der verschiedenen Antragsformulare finden Sie beim Formularservice des Landes Niedersachsen (Öffnet in einem neuen Tab).

Ist Ihr Antrag vollständig, wird er zur Prüfung an die Stelle Bauaufsicht weitergeleitet und Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit Angabe der/des für Sie dort zuständigen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters. Sollten Ihre Unterlagen nicht vollständig sein, verbleibt Ihr Antrag in der Annahmestelle und Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit der Anforderung der fehlenden Unterlagen und einer Frist zur Vervollständigung. Bitte berücksichtigen Sie unbedingt diese Frist, da Sie anderenfalls damit rechnen müssen, dass wir Ihren Antrag einschließlich der Unterlagen kostenpflichtig zurückschicken bzw. zurückgeben müssen. Die Qualität der Bauvorlagen hat unmittelbare Wirkung auf die Prüffähigkeit und die Bearbeitungs- bzw. Genehmigungsdauer. Sorgen Sie daher in Ihrem eigenen Interesse für vollständige und prüffähige Antragsunterlagen von Beginn an.

Die Bauvorlagen müssen so umfassend und aussagekräftig sein, dass keine mündlichen Erläuterungen seitens der Entwurfsverfasser oder der Bauherrschaft erforderlich sind, um das Vorhaben im Baugenehmigungsverfahren beurteilen und die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften nachvollziehen zu können. Ihr Antrag muss eindeutig und interpretationsfrei sein. Die Angaben in den Antragsformularen müssen mit den sonstigen Bauvorlagen (Bauzeichnungen, Baubeschreibungen, Nachweisen und Berechnungen) inhaltlich übereinstimmen.
Gerne können Sie den Umfang der erforderlichen Bauvorlagen im Vorfeld mit unserer Beratungsstelle abklären.

Ansprechpartner:
Frau Meyer, Raum 508, Tel. (0531) 470-3356
Herr Polkehn, Raum 508, Tel. (0531) 470-2662

Wir haben Ihnen nachfolgend für eine Vielzahl von möglichen Bauvorhaben je eine Liste der mindestens erforderlichen Unterlagen zusammengestellt. Die Aufzählung soll Ihnen bei der Vorbereitung Ihres Antrages, Ihrer Voranfrage oder Anzeige zur Orientierung dienen und erhebt verständlicherweise nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Weitergehende Unterlagen können im Laufe der Prüfung Ihrer Unterlagen noch erforderlich werden. Sie finden hier ebenso Informationen und Hinweise zu Verfahrensarten und bestimmten Unterlagen. Alle Antragsformulare und weitere Vordrucke sind unter der Rubrik „Formulare/Merkblätter/Ausfüllhilfen (Öffnet in einem neuen Tab)“ hinterlegt.

Erläuterungen und Hinweise