Digitales Bauantragsverfahren ITeBAU

Die Abteilung Bauordnung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Bauantrag einfach und komfortabel online zu stellen und im digitalen transparenten Baugenehmigungsverfahren abzuwickeln. Dafür wird das digitale Bauantragsverfahren ITeBAU der Firma ITEBO eingesetzt, das auf Basis der Oracle-Bauplattform „conject PM (Öffnet in einem neuen Tab)“ arbeitet.

Digitale Verfahrensarten:

Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in der ab 1. Januar 2022 geltenden Fassung sieht eine digitale Antragstellung für folgende Antragsarten vor:

  • Anzeigen eines beabsichtigten Abbruchs oder einer beabsichtigten Beseitigung einer baulichen Anlage (§ 60 Abs. 3 Satz 1),
  • Mitteilungen über eine sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahme (§ 62 Abs. 3 Satz 1),
  • Anträge auf Bestätigung, dass Nachweise der Standsicherheit oder des Brandschutzes dem öffentlichen Baurecht entsprechen (§ 65 Abs. 2 Satz 3),
  • Anträge auf Zulassung einer Abweichung (§ 66 Abs. 2 Satz 1),
  • Anträge auf Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung (§ 66 Abs. 6),
  • Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung (§ 67 Abs. 1),
  • Anträge auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung (§ 70 Abs. 3 Satz 1),
  • Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Bauvorbescheids (§ 71 Abs. 1 Satz 3, auch in Verbindung mit § 73 Abs. 2 Satz 2),
  • Bauvoranfragen (§ 73 Abs. 1) und
  • Anträge auf Erteilung einer Typengenehmigung (§ 73a Abs. 1)

Ihre Voraussetzungen:

  • Internetanschluss,
  • E-Mail-Adresse.

Ihre Vorteile:

  • Verfahrensbeschleunigung durch Wegfall der Transportzeiten,
  • Einreichen digitaler Pläne ohne Druck-und Portokosten,
  • Kurzfristiges Nachreichen geänderter Unterlagen,
  • Digitale Genehmigung und Pläne zur medienbruchfreien Weiterbearbeitung, Verfahrenstransparenz zum aktuellen Sachstand,
  • Eigene Austauschplattform zwischen Bauherr und Entwurfsverfasser.

Ihr digitaler Antrag:

Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie Zugang zu einem geschützten Projektraum. Ihre miteingereichten Bauvorlagen befinden sich bereits dort. Diese Unterlagen bedürfen keiner Unterschrift der erklärenden Person.

Für die rechtliche Absicherung Ihres digitalen Antrags benötigen wir zurzeit noch eine unterschriebene Teilnahmeerklärung, die Sie uns bitte per Fax an (0531) 470-4006 oder per Post an die Stadt Braunschweig, Abteilung Bauordnung, Langer Hof 8, 38100 Braunschweig senden.

Wie alles genau funktioniert, finden Sie unter ITeBAU in 3 Schritten...


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