Alles Wichtige zur Mehrwegpflicht für die Gastrobranche

Online-Veranstaltung zur neuen Vorschrift für mehr Nachhaltigkeit im To-Go-Geschäft

Anlässlich der ab 2023 geltenden Mehrwegangebotspflicht für Gastronomiebetriebe lädt die Braunschweig Zukunft GmbH gemeinsam mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA) am Montag, 5. Dezember, 09:30 Uhr, zu einer Online-Infoveranstaltung ein. 

Mark-Alexander Krack, Geschäftsführer des DEHOGA-Bezirksverbands Land Braunschweig-Harz, informiert über die Details des neuen Verpackungsgesetzes. Demnach sind Gastronomiebetriebe ab 1. Januar 2023 verpflichtet, für Essen und Getränke zum Mitnehmen Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegverpackungen anzubieten. Imbisse, Kioske und andere kleine Betriebe müssen ihrer Kundschaft mindestens das Befüllen eigener mitgebrachter Gefäße ermöglichen. Die Bundesregierung will mit der Gesetzesänderung den Verpackungsmüll im To-Go-Geschäft reduzieren und so den Umweltschutz voranbringen. 

Betroffene und Interessierte haben bei der Veranstaltung die Möglichkeit, organisatorische und rechtliche Fragen zur Mehrwegangebotspflicht zu stellen und die damit verbundenen Herausforderungen zu diskutieren. 

Kooperationspartner der Veranstaltung sind der Arbeitsausschuss Innenstadt Braunschweig e. V. (AAI), der Arbeitsausschuss Tourismus Braunschweig e. V. (ATB), die Industrie- und Handelskammer Braunschweig (IHK) und die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade (HWK). 

Die Anmeldung zur kostenlosen Infoveranstaltung ist möglich unter: https://mehrweg.eventbrite.de (Öffnet in einem neuen Tab)

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