Häufig gestellte Fragen

Für welche Ideen und Vorhaben können die Mittel zur Nachhaltigkeit verwendet werden?

Die Idee / das Projekt muss sich an einem oder mehreren der 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) - die im Rahmen der Agenda 2030 von den Vereinten Nationen beschlossen wurden - orientieren. Die Dimension der ökologischen Nachhaltigkeit ist dabei jeweils zu berücksichtigen, weitere Dimensionen können dazu kommen. Die Idee muss einen Zusammenhang zu einem konkreten Projekt (z.B. auch einer AG oder Unterrichtseinheit) zur Nachhaltigkeit haben, d.h. einmalige Anschaffungen oder Events ohne nachgewiesenen Projektbezug gehören nicht dazu. 

Können Fahrtkosten- und Eintrittsgelder aus den Mitteln zur Nachhaltigkeit bezahlt werden?

Ja, aber auch hier gilt: 

Entscheidend sind die Projektidee und der Bezug der Fahrten und Eintrittsgelder zu einem konkreten Projekt oder einer Unterrichtseinheit. Es ist also nicht möglich, einmalige Events über die Gelder zur Nachhaltigkeit zu finanzieren, die ansonsten keinen Bezug zu einer Thematisierung im Unterricht und einem konkreten Projekt haben.

Welche Belege und Nachweise sind auszufüllen/vorzuhalten?

Folgende Nachweise und Belege sind auszufüllen bzw. vorzuhalten:

- Kontogegenblatt (auszufüllen und einzureichen)

- Bericht über die Verwendung der Mittel (auszufüllen und einzureichen)

- Belege über Ausgaben (Rechnungen inklusive Überweisungsbelegen/Quittungen -
   vorzuhalten und auf Anforderung einzureichen) 

Die Formulare „Kontogegenblatt“ und „Mittelnachweis“ haben die Schulen bereits im Mai 2023 mit der E-Mail über die Höhe ihrer Gelder für nachhaltige Projekte erhalten. In den Formularen sind u.a. die Ausgaben zu dokumentieren und kurz die Projekte zu skizzieren. Beide Formulare sind am Schuljahresende 2023/24 bis 30.09.2024 per Post oder Mail an das Bildungsbüro zurückzuschicken.

Für alle Ausgaben müssen Belege vorhanden sein und vorgehalten werden.

Auf Anforderung oder bei Prüfung müssen diese dann auch eingereicht werden. Aus den Belegen muss eindeutig das Datum im aktuellen Schuljahr, die Höhe und der Zweck der Ausgabe ersichtlich sein.

Was passiert mit den finanziellen Mitteln zur Nachhaltigkeit, die die Schule für das Schuljahr 2023/24 erhalten, aber nicht verwendet hat?

Die finanziellen Mittel, die die Schule nicht verwendet hat, sind zurückzuzahlen.

Können auch mehrere Projekte durchgeführt und für den Nachhaltigkeitspreis eingereicht werden?

Ja, mit dem Budget können auch mehrere Nachhaltigkeitsprojekte durchgeführt und zum Nachhaltigkeitspreis eingereicht werden.

Können auch andere Nachhaltigkeitsprojekte aus dem Budget bezahlt werden, die nicht unter das Schwerpunkthema „Zero Waste“ fallen?

Gewünscht sind Projekte zu dem aktuellen Schwerpunktthema „Zero Waste“, aber es können auch andere Projekte durchgeführt werden, die sich an einem oder mehreren der 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung orientieren (unter Berücksichtigung der ökologischen Dimension). 

Unabhängig vom Schwerpunktthema ist für die Verwendung der Gelder für alle Vorhaben zur Nachhaltigkeit aber wichtig, dass das geplante Vorhaben in Zusammenhang mit einem konkreten Projekt (z.B. auch einer AG oder Unterrichtseinheit) zur Nachhaltigkeit steht.

Welche Nachhaltigkeitsprojekte können zum Nachhaltigkeitspreis, der im Oktober 2024 verliehen wird, eingereicht werden?

Alle Nachhaltigkeitsprojekte zum Thema „Zero Waste“ können zum Nachhaltigkeitspreis eingereicht werden. Da der Nachhaltigkeitspreis auch eine Kategorie „Wild Card“ enthält, können aber auch Nachhaltigkeitsprojekte außerhalb des Schwerpunktthemas eingereicht werden.

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