Soziales Entschädigungsrecht
Voraussetzung für Leistungen nach dem SGB XIV -Soziale Entschädigung- ist ein schädigendes Ereignis (z.B. Raubüberfall), das zu einem gesundheitlichen Schaden (z.B. Beinbruch) führt, oder gesundheitliche (z. B. Gehbehinderung) und/oder wirtschaftliche (z.B. Einkommenseinbuße) Folgen verursacht.
Zu den Leistungen gehören:
-Schnelle Hilfen
-Krankenbehandlung
-Leistungen zur Teilhabe
-Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
-Besondere Leistungen im Einzelfall
-Leistungen bei Gewalttaten im Ausland
Entschädigungstatbestände sind Gewalttaten, Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes und Auswirkungen von Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe.
Stadt Braunschweig
Adresse
Naumburgstraße
25
Stelle Besondere Einzelfallhilfen
38124
Braunschweig
Postanschrift
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Postfach 33 09
38023 Braunschweig
Kontakt
Tel.:
0531 4708088
E-Mail-Adresse:
soziale.hilfen@braunschweig.de
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag in der Zeit von 09:00 - 12:30 Uhr für Erstantragsteller, sonst nach Terminvergabe