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Parken von Elektrofahrzeugen

Seit dem 01.01.2023 ist das kostenlose Parken von Elektrofahrzeugen auf gebührenpflichtigen Stellplätzen nicht mehr möglich. Für Fahrerinnen und Fahrer von Elektrofahrzeugen entstehen demnach beim Parken im öffentlichen Raum die geltenden Parkgebühren.

Die erforderlichen Parkscheinautomaten werden im Frühjahr 2023 aufgestellt. Bis dahin gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.

Sofern über die örtliche Beschilderung keine Gebührenpflicht angeordnet ist, bleibt das Parken an einer Ladesäule während des Ladevorgangs kostenfrei.

Auch auf dem Parkplatz am Eiermakrt und in den ausgewiesenen Parkständen in der Kurt-Schumacher Straße in Fahrtrichtung Hauptbahnhof ist das Parken für Elektrofahrzeuge weiterhin kostenfrei.


Stellplätze für Elektrofahrzeuge werden unter anderem mit dem Verkehrszeichen "Parken" und dem Zusatzzeichen "Elektrisch betriebenes Fahrzeug" gekennzeichnet. Hier dürfen Elektrofahrzeuge mit einem E-Kennzeichen geparkt werden. Jedoch ist nicht jedes elektrisch betriebene Fahrzeug mit einem E-Kennzeichen als solches kenntlich gemacht. Ist dies der Fall, stellt die Stadt Braunschweig in Einzelfällen Sonderparkausweise aus.

Parken für Elektrofahrzeuge, hier: während des Ladevorgangs© Stadt Brausnchweig

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  • Stadt Brausnchweig