
Bau- und Planungsberatung
In unserer Servicestelle im 5.OG Langer Hof 8 beraten wir Sie bevor Sie z. B. einen Bauantrag stellen.
Hier können Sie sich umfassend zu Ihrem Grundstück beraten lassen, zum Beispiel:
- Klärung der Frage, ob ein Vorhaben genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig ist
(siehe auch genehmigungsfreie Baumaßnahmen) - Prüfung der Rahmenbedingungen für eine Bebauung
Z. B. Altlasten, Denkmalschutz, Überschwemmungsgebiete, … - Prüfung auf planungsrechtliche Zulässigkeit
- Bauordnungsrechtliche Beratung
- Beratung hinsichtlich der Zuständigkeiten von im Verfahren außerdem zu beteiligenden Fachdienststellen
- Informationen über Ausnahmen und Befreiungen
- Beratung zur Abgrenzung zwischen öffentlichem Baurecht und privatem Recht (z. B. Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz)
- Hier können Sie auch Einwendungen gegen Bauvorhaben und Beschwerden, soweit Sie das Baurecht betreffen, mündlich oder schriftlich einreichen, sowie eine erste rechtliche Beratung hierzu erhalten.
Gemäß Niedersächsischer Baugebührenordnung (BauGO) sind wir verpflichtet für Beratungen ab 15 Minuten eine Gebühr von 28,00 Euro je angefangene halbe Stunde zu berechnen.
Beratungen während eines Antragsverfahrens finden nach Terminvereinbarung weiterhin in der Stelle Bauaufsicht statt. Ihren dortigen Ansprechpartner entnehmen Sie Ihrer Eingangsbestätigung.
Zu diesem Thema
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Denkmalschutz/Denkmalpflege
Zuständig für die Einhaltung des Denkmalschutzes, Beratungen zu Fragen der Denkmalpflege, Auskünfte über Denkmale und Erteilung steuerlicher Bescheinigungen.

