EN

Bau- und Planungsberatung

In unserer Servicestelle im 5.OG Langer Hof 8 beraten wir Sie bevor Sie z. B. einen Bauantrag stellen.

Hier können Sie sich umfassend zu Ihrem Grundstück beraten lassen, zum Beispiel:

  • Klärung der Frage, ob ein Vorhaben verfahrensfrei, genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig ist
    (siehe auch verfahrensfreie Baumaßnahmen (Öffnet in einem neuen Tab))
  • Prüfung der Rahmenbedingungen für eine Bebauung
    z. B. Altlasten, Denkmalschutz, Überschwemmungsgebiete, …
  • Prüfung auf planungsrechtliche Zulässigkeit
  • Bauordnungsrechtliche Beratung
  • Beratung hinsichtlich der Zuständigkeiten von im Verfahren außerdem zu beteiligenden Fachdienststellen
  • Informationen über Ausnahmen und Befreiungen
  • Beratung zur Abgrenzung zwischen öffentlichem Baurecht und privatem Recht (z. B. Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz (Öffnet in einem neuen Tab))
  • Hier können Sie auch Einwendungen gegen Bauvorhaben und Beschwerden, soweit Sie das Baurecht betreffen, mündlich oder schriftlich einreichen, sowie eine erste rechtliche Beratung hierzu erhalten.

Gemäß Niedersächsischer Baugebührenordnung (BauGO) sind wir verpflichtet, für Beratungen ab 15 Minuten eine Gebühr von 36,00 Euro je angefangene halbe Stunde zu berechnen.

Terminvergabe für die Bauberatung

Die Bauberatung der Beratungsstelle Planen-Bauen-Umwelt, Langer Hof 8, 5. Etage, wird bis auf weiteres nur noch über konkrete Terminvergabe geregelt. 

Einen Termin für eine Bauberatung können Sie bei Frau Gunde-Sever, (0531) 470-2186 und bei Frau Cencig, Tel. (0531) 470-4016 vereinbaren.

Durch die Organisation der Bauberatung über Terminvergabe werden zukünftig Wartezeiten vermieden. 

Selbstverständlich können alle anderen Leistungen der Beratungsstelle – Baulasten, Teilungen nach Wohnungseigentumsgesetz, Bauakteneinsicht, Annahme von Bauanträgen, Einsichtnahme und Bestellungen aus dem geltenden Planungsrecht, Verkauf von Stadtkarten und Luftbildern - weiterhin zu den gewohnten Öffnungszeiten und ohne Terminvereinbarung in Anspruch genommen werden. 


Beratungen während eines Antragsverfahrens finden nach Terminvereinbarung weiterhin in der Stelle Bauaufsicht statt. Ihren dortigen Ansprechpartner entnehmen Sie Ihrer Eingangsbestätigung.

Erläuterungen und Hinweise