Allgemeine Angaben
Das Sanierungsgebiet „Westliches Ringgebiet - Soziale Stadt“ besteht seit 2001.
Mit Aufnahme des Stadtteils in das Städtebauförderprogramm – „Soziale Stadt - Investitionen im Quartier“ liegen seither die Voraussetzungen vor, mit Fördermitteln des Bundes, des Landes Niedersachsen und der Stadt Braunschweig grundlegende Erneuerungsprozesse in diesem Stadtteil einzuleiten, die zu einer Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität führen sollen (wie z.B. die Erneuerung von Straßen, Plätzen oder Spielplätzen).
Das Gebiet hatte bis zum Juni 2011 ca. 14.350 Einwohner (Stand 2010) auf einer Fläche von ungefähr 255 ha. Damit war das Sanierungsgebiet „Westliches Ringgebiet - Soziale Stadt“ genauso groß wie der gesamte Stadtbereich innerhalb der Okerumflut und deutlich größer als der Braunschweiger Innenstadtkern.
Nach drei bereits erfolgten Teilaufhebungen in den Jahren 2011, 2018 und 2022 hat der Rat der Stadt Braunschweig in seiner Sitzung vom 18. Februar 2025 die vierte Teilaufhebung der Sanierungssatzung beschlossen. Die vierte Teilaufhebung umfasst eine Größe von ca. 57 ha und reduziert damit die Fläche des verbleibenden Sanierungsgebietes auf ca. 102 ha.
Die aufzuhebenden Teilbereiche der 4. Teilaufhebung werden wie folgt beschrieben:
- Der Teilbereich 4.1 Altfeld
- Der Teilbereich 4.2 Broitzemer Straße-West
- Der Teilbereich 4.3 Blumenstraße
- Der Teilbereich 4.4 Jahnstraße
- Der Teilbereich 4.5 Hebbelstraße
- Der Teilbereich 4.6 Hugo-Luther-Straße
- Der Teilbereich 4.7 Juliusstraße-Süd
- Der Teilbereich 4.8 Pippelweg
Maßnahmenprogramm
Das Maßnahmenprogramm zeigt Maßnahmen auf, die im Laufe der jeweiligen Jahre in Abstimmung mit den Akteuren (Verwaltung, Sanierungsbeirat, Politik, Beauftragte) vorbereitet und umgesetzt werden sollen.
Das unten stehende Maßnahmenprogramm 2024-26 gibt einen Überblick auf die finanzierten Projekte.
Weiterhin können Sie sich eine Gesamtübersicht aller Maßnahmen des Sanierungsgebietes von 2002 bis 2026 ansehen.
Weitere Informationen
Einen Antragsvordruck für die bei Baumaßnahmen und Nutzungsänderungen für das Gebiet der "Sozialen Stadt" nach dem Baugesetzbuch notwendige sanierungsrechtliche Genehmigung sowie weitere, allgemeine Informationen finden Sie hier: