Modernisierung
Letzte Chance für private Förderung im Sanierungsgebiet „Westliches Ringgebiet – Soziale Stadt“ – Antragstellung nur noch bis Ende 2025 möglich
Seit dem Jahr 2001 besteht das Sanierungsgebiet „Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet“ – ein Gebiet, das sich in den vergangenen Jahren sichtbar und nachhaltig weiterentwickelt hat. Möglich wurde dies durch gezielte Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung. Besonders die Kombination aus öffentlichen Maßnahmen und privater direkter und indirekter Förderung hat sich als bewährtes Instrument erwiesen, um Verbesserungen sowohl im öffentlichen Raum als auch bei privaten Immobilien zu ermöglichen.
Die direkte Förderung ermöglicht es Eigentümerinnen und Eigentümern, finanzielle Unterstützung für Sanierungen und Modernisierungen zu beantragen. Parallel dazu bietet die indirekte Förderung in Form steuerlicher Abschreibungsmöglichkeiten eine weitere attraktive Möglichkeit, private Investitionen anzustoßen. Beide Förderwege tragen maßgeblich dazu bei, dass sich das Sanierungsgebiet in den letzten zwei Jahrzehnten deutlich positiv entwickelt hat.
Insgesamt wurden bislang rund 160 öffentliche und private Maßnahmen gefördert, darunter über 80 direkt unterstützte private Projekte. Zusätzlich dazu wurden etwa 100 weitere private Sanierungen über eine steuerliche Abschreibung begünstigt.
Mit dem geplanten Ende des Sanierungsverfahrens läuft nun auch die Möglichkeit zur privaten Förderung aus. Private Förderanträge können nur noch bis Ende 2025 gestellt werden. Danach ist weder eine direkte finanzielle Unterstützung noch die steuerliche Abschreibung von Sanierungskosten im Rahmen des Programms möglich. Eigentümerinnen und Eigentümer, die noch Fördermöglichkeiten nutzen möchten, sollten daher zeitnah aktiv werden und sich umfassend informieren.
Das Sanierungsgebiet „Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet“ steht beispielhaft für eine gelungene Stadtentwicklung, die von öffentlichem Engagement und privater Initiative getragen wird. Nutzen wir die verbleibende Zeit, um diesen Erfolg gemeinsam abzurunden.
Modernisierung – Neugestaltung
Die Förderung privater Baumaßnahmen, die vor allem der Verbesserung des direkten Wohnumfeldes dienen sollen, wird in den kommenden Jahren einen wichtigen Schwerpunkt in der städtebaulichen Sanierung im Westlichen Ringgebiet einnehmen.
Im Rahmen von Straßen- und Platzumbaumaßnahmen wird die Stadt den öffentlichen Raum durch Begrünungsmaßnahmen ansprechend gestalten. Bestehende Grün- und Parkflächen im Westlichen Ringgebiet werden aufgewertet. Im privaten Umfeld hat es der Eigentümer in der Hand das direkte Wohnumfeld zu verbessern, in dem Freiräume neu geschaffen bzw. neu gestaltet werden - sei es durch die Entsiegelung von Innenhofflächen, durch die Schaffung von kleinen grünen Inseln als Spiel- und Aufenthaltsfläche, durch den Abbruch nicht mehr benötigter Nebengebäude oder durch die Begrünung von Fassaden.
„Nebenbei“ können mit diesen kleinen Veränderungen nicht nur die Wohnqualität der Gebäude und die Zufriedenheit der Bewohnerinnen und Bewohner steigen, sondern auch ein Beitrag zur Verbesserung des Kleinklimas in der Stadt geleistet werden.
Im Rahmen der Möglichkeiten und Instrumente der Städtebauförderung gewährt die Stadt Braunschweig einen finanziellen Anreiz (siehe unten: Förderrichtlinie) für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, um gemeinsam die Aufgabe, den Stadtteil auch mit kleinen Maßnahmen lebenswerter zu gestalten, zu bewältigen.
Die Stadt verfolgt im Sanierungsgebiet das Ziel, das gründerzeitlich geprägte Stadtbild zu erhalten, dabei aber auch den Bedarf an grundlegender Gebäudesanierung, an baulichen Maßnahmen zur Energieeinsparung und an der Erweiterung der Wohnfläche durch Balkone und Terrassen zu entsprechen. Diese Maßnahmenkombination muss aber kein Widerspruch sein. Im Rahmen der nach §§ 144 und 145 BauGB erforderlichen sanierungsrechtlichen Genehmigung für derartige Baumaßnahmen an Wohngebäuden werden die Planungen mit den Zielvorstellungen der Stadt abgestimmt.
Hierbei kann ein weiterer wichtiger Baustein für die (indirekte) Förderung von Baumaßnahmen innerhalb des Sanierungsgebietes zum Tragen kommen. Die erhöhte steuerliche Abschreibung nach dem Einkommensteuergesetz (EStG).
Nach §§ 7h/10f EStG kann eine Eigentümerin / ein Eigentümer Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i.S.d. § 177 Baugesetzbuch (BauGB) an Gebäuden in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet absetzen.
Ähnliches gilt für bauliche Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes dienen, das wegen seiner städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben soll.
Beispiele für Förderungsmöglichkeiten sind:
- Vergabe von Modernisierungsgutachten für erneuerungsbedürftige Gebäude
- Durchführung von Gebäude-Modernisierungen
- Verbesserungsmaßnahmen im Wohnumfeld
- Durchführung von Ordnungsmaßnahmen
z.B. Abriss von Gebäuden, Altlastenbeseitigung
für Betriebsinhaber - sanierungsbedingte Betriebsverlagerungen.
Um in den Genuss dieser Förderungen zu gelangen ist es unabdingbar, Maßnahmen vor Beginn mit der Stadt Braunschweig – Abt. Stadtplanung – Stadterneuerung bzw. dem Sanierungsträger abzustimmen. Die Stadt hat Richtlinien zur Förderung im Sanierungsgebiet erlassen. In diesen Richtlinien sind Mindeststandards für die Modernisierungsförderung festgelegt (siehe unten stehenden Link).
Diese Mindeststandards werden in einem Modernisierungsvertrag fixiert und bilden die Grundlage für die jeweiligen Förderungen und Unterstützungen durch die Stadt Braunschweig.
Weitere Fördermittel können, bei entsprechenden Voraussetzungen über die NBank, der Investitions- und Förderbank Niedersachsen beantragt werden.