Kommunale Wärmeplanung

Orientierungshilfe für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung in Braunschweig

© Umweltministerium Baden-Württemberg

Als Teil des Integrierten Klimaschutzkonzepts 2.0 arbeitet die Verwaltung bereits an einer kommunalen Wärmeplanung für Braunschweig. Voraussichtlich ist diese in Braunschweig bis zum 30.06.2026 vorzulegen (Gesetzgebungsverfahren ist auf Bundesebene noch nicht abgeschlossen). Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.

FAQ | Fragen zur kommunalen Wärmeplanung

Was ist eine kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein informelles Planungsinstrument für die ganze Stadt, das der „Wärmewende“, also der Transformation hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung, einen koordinierten Rahmen gibt. In diesem Rahmen werden neben technischen Lösungen auch zeitliche, räumliche, wirtschaftliche und soziale Aspekte mitgedacht. Die kommunale Wärmeplanung ist demnach als übergeordnete städtische Strategie zu verstehen, die keine direkten Pflichten bezüglich der Energie- und Wärmequellen für Unternehmen oder Privathaushalte auslöst.

Warum erstellt die Stadt Braunschweig eine kommunale Wärmeplanung?

Mit der Novellierung des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) am 05.07.2022 ist das Erstellen einer kommunalen Wärmeplanung für Braunschweig ab dem 01.01.2024 Pflicht. Auch auf Bundesebene befindet sich ein Gesetzgebungsverfahren hierzu aktuell in der Umsetzung (aktueller Entwurf Stand 16. August 2023). In Braunschweig wurde die kommunale Wärmeplanung zudem bereits mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK 2.0) vom Rat der Stadt als prioritäre Maßnahme beschlossen.

Was beinhaltet die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung besteht im Wesentlichen aus einer Analyse des energetischen Infrastruktur- und Gebäudebestands, einer Untersuchung der Potenziale lokaler erneuerbarer Energien, der Aufstellung eines Zielszenarios („Wärmeplan“) zur Beschreibung einer treibhausgasneutralen Versorgungsstruktur und einer „Wärmewendestrategie“ als Schnittstelle zwischen der Wärmeplanerstellung und der tatsächlichen Umsetzung. Auf diese Weise bringt die kommunale Wärmeplanung den Bedarf an Wärme mit der Verfügbarkeit an erneuerbaren Energien in Verbindung.

Welchen Zweck hat die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung bietet Orientierung, in welchen Teilen des Stadtgebiets vorrangig welche Art der Wärmeversorgung eingesetzt werden sollte und stellt damit eine wesentliche Grundlage für die Versorgungs- und Stadtplanung dar. Dieses wirkt sich insbesondere auch auf die Rahmenbedingungen von Energiekonzepten für Neubaugebiete und Stadterneuerungsmaßnahmen im Bestand aus. 

Welche Folgen hat die kommunale Wärmeplanung für Privathaushalte und Unternehmen?

Die kommunale Wärmeplanung wird keine Pflichten bezüglich der Energie- und Wärmequellen für Unternehmen oder Privathaushalte auslösen. Sie soll vielmehr informieren, welche treibhausgasneutrale Energiequelle perspektivisch im jeweiligen Stadtgebiet am besten verfügbar sein wird. So wird an dem bis 30.06.2026 zu erstellenden Wärmeplan etwa abzulesen sein, ob in den jeweiligen Stadtbereichen Fernwärme verfügbar oder deren Ausbau vorgesehen ist, ob Voraussetzungen für die Errichtung von Nahwärmenetzen bestehen -  wie es in Baugebieten wie im Hungerkamp oder künftig in der Bahnstadt zunehmend der Fall sein wird - oder welche Umweltwärmequellen wie etwa Geothermie vorhanden sind. Die konkreten Regelungen für alle, die neu bauen oder deren bisherige Heizung zum Austausch ansteht, legt das beschlossene Gebäudeenergiegesetz (GEG) fest.

Welche Schritte sind bei der Erarbeitung nötig?

Als ersten Schritt bedarf es zunächst vor allem einer umfangreichen Datenerhebung. Hierzu arbeitet die Verwaltung intensiv mit dem lokalen Energieversorger BS|ENERGY zusammen, um Energieverbrauchsdaten von Fernwärme, Gas und Strom für die kommunale Wärmeplanung nutzen zu können. Zudem steht die Verwaltung mit der Schornsteinfegerinnung in Kontakt, die Daten zum Heizöl- und Brennstoffbedarf – etwa von Ölheizungen – liefert. Die nötigen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Übermittlung der Daten werden durch die Novelle des Niedersächsischen Klimagesetzes ab Januar 2024 geschaffen sein.

Derzeit werden bekannte oder frei verfügbare Daten zu Potenzialen erneuerbarer Energien in Braunschweig zusammengetragen und über Geoinformationsanwendungen nutz- und sichtbar gemacht. Dabei geht es vor allem um Geothermie, Photovoltaik und Solarthermie auf Frei- und Dachflächen, Windenergie, Umweltwärme, Abwärme aus der Industrie und städtisches Abwasser sowie Energie aus den Fließgewässern.

Nach Fertigstellung der Grundlagenarbeit und unter Berücksichtigung weiterer, beispielsweise ökonomischer oder sozialer Aspekte, kann im Rahmen der dann folgenden Arbeitsschritte, ein Zielszenario („Wärmeplan“) aufgestellt und Eignungsgebiete etwa für Wärmenetze lokalisiert werden.

Eine beispielhafte Visualisierung des Ablaufs einer kommunalen Wärmeplanung vom Umweltministerium Baden-Württemberg finden Sie hier.

Wer ist am Erarbeitungsprozess beteiligt?

An der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung sind Mitarbeitende der Stadtverwaltung aus den Bereichen städtebauliche Planung, energetische Quartierkonzepte und Stadterneuerung, Bauprojektsteuerung, Energieversorgung, Wasserkraft, Geothermie und weitere erneuerbare Energien, Schornsteinfegerwesen, Geoinformation und Statistik beteiligt.

Außerdem sind weitere Partner*innen eingebunden, wie Wohnungsunternehmen und städtische Gesellschaften. Zentraler Partner ist BS|ENERGY, da im Hinblick auf die Umsetzbarkeit des Wärmeplans und die zügige Realisierung notwendiger Wärmeinfrastrukturprojekte intensiver Abstimmungsbedarf mit dem örtlichen Energieversorger besteht. Fachlich unterstützt wird die Stadt vom Steinbeis-Innovationszentrum energieplus aus Braunschweig.

Wann wird die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen sein?

Ziel der Verwaltung ist es, die kommunale Wärmeplanung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und Fristen zum Abschluss zu bringen. Der konkrete Wärmeplan als letzter Schritt der Wärmeplanung ist laut aktuellem Gesetzesentwurf bis zum 30.06.2026 fertig zu stellen. Die Gesamterarbeitung ist umfangreich und braucht entsprechend Zeit. Eine Fertigstellung weit vor der Frist 30.06.2026 ist daher nicht zu erwarten. Sollte eine Änderung der gesetzlichen Vorgaben erfolgen, kann sich die Frist jedoch noch verändern.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?


  1. Aussagen zum aktuellen Ausbauplan der Fernwärme kann BS|ENERGY geben. Die Kontaktdaten finden Sie hier. Der Ausbauplan spiegelt jedoch nur den aktuellen Planungsstand und noch nicht die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung wider.

  2. Bezüglich Ihrer eigenen Heizungsanlage können Sie sich von der städtischen Energieberatung beraten lassen. Informationen zur Energieberatung und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

  3. Wenn Sie Fragen zur Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung durch die Stadt Braunschweig haben, können Sie sich an Herrn Siemon (siehe unten) wenden.

Ansprechpartner

© Stadt Braunschweig / Daniela Nielsen

Herr Siemon

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Weitere Informationen

Klimaschutzmanagement: Energie, Wärmeplanung

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Bildnachweise

  • Umweltministerium Baden-Württemberg
  • Stadt Braunschweig / Daniela Nielsen