Kommunale Wärmeplanung

Orientierungshilfe für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung in Braunschweig

© Marén Gröschel

Im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzepts 2.0 arbeitet die Stadt Braunschweig an der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung (KWP). Ziel der Wärmeplanung ist es, den Energiebedarf im Bereich Wärme und Kälte systematisch zu analysieren, Potenziale für erneuerbare Energien und Abwärme zu identifizieren und Maßnahmen zur schrittweisen Dekarbonisierung des Wärmesektors zu entwickeln.

Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind das Niedersächsische Klimagesetz (NKlimaG § 20) und das Wärmeplanungsgesetz (WPG) auf Bundesebene. Gemäß § 4 WPG wird Braunschweig, ihren Wärmeplan bis spätestens zum 30. Juni 2026 vorlegen. Ziel ist es, eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu entwickeln, die auf einer detaillierten Bestands- und Potenzialanalyse basiert und konkrete Handlungsstrategien sowie Maßnahmen umfasst.

Die Stadt Braunschweig erstellt die Wärmeplanung in Zusammenarbeit mit Fachleuten und unter Einbeziehung relevanter Stakeholder. Der Wärmeplan wird eine zentrale Grundlage für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Braunschweig und einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten.


Veröffentlichung

Die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung werden sukzessive über die Internetseite der Stadt Braunschweig und das Geoportal FRISBI veröffentlicht. Dort können Bürger*innen und Interessierte die zentralen Inhalte der Wärmeplanung, wie Karten und Analysen, einsehen. Ziel ist es, die Informationen transparent und leicht zugänglich bereitzustellen. Das KWP-Projekt im Geoportal FRISBI können sie hier (Öffnet in einem neuen Tab) erreichen. 

Erarbeitung der KWP

© Umweltministerium Baden-Württemberg

Die kommunale Wärmeplanung umfasst mehrere zentrale Arbeitsschritte:

  • In der Bestandsanalyse wird untersucht, wie hoch der aktuelle Wärmeverbrauch ist und welcher Bedarf in den einzelnen Quartieren absehbar ist. 
  • Im Rahmen der Potenzialanalyse werden mögliche Wärmequellen und Wärmespeicher identifiziert, geeignete Gebiete für den Ausbau von Wärmenetzen ermittelt, Einsparpotenziale bewertet und der Bedarf an weiteren Netzen geprüft.
  • Darauf aufbauend wird ein Zielszenario entwickelt, das die zukünftige Wärmeversorgung der Stadt beschreibt und zentrale Schwerpunkte festlegt.
  • Abschließend wird eine Wärmewendestrategie erarbeitet, die konkrete Maßnahmen definiert, Verantwortlichkeiten zuweist und einen zeitlichen Rahmen für die Umsetzung vorgibt.

Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung

Im Bereich: Umwelt ; Klimaschutz ; Kommunale Wärmeplanung

Bestandsanalyse

Analyse des aktuellen Wärmebedarf- und verbrauch, der Gebäudetypen, Baualtersklassen und die Struktur der Versorgung.
Im Bereich: Umwelt ; Klimaschutz ; Kommunale Wärmeplanung

Potenzialanalyse

Untersuchung der Möglichkeiten zur Verbesserung der Wärmeversorgung durch die Analyse aller Potenziale.
Im Bereich: Umwelt ; Klimaschutz ; Kommunale Wärmeplanung

Zielszenario

Das Zielszenario skizziert die Entwicklung der zukünftigen Wärmeversorgung Braunschweigs.

FAQ | Fragen zur kommunalen Wärmeplanung

Was ist eine kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein informelles Planungsinstrument für die ganze Stadt, das der „Wärmewende“, also der Transformation hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung, einen koordinierten Rahmen gibt. In diesem Rahmen werden neben technischen Lösungen auch zeitliche, räumliche, wirtschaftliche und soziale Aspekte mitgedacht. Die kommunale Wärmeplanung ist demnach als übergeordnete städtische Strategie zu verstehen, die keine direkten Pflichten bezüglich der Energie- und Wärmequellen für Unternehmen oder Privathaushalte auslöst.

Warum erstellt die Stadt Braunschweig eine kommunale Wärmeplanung?

Mit der Novellierung des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) am 05.07.2022 ist das Erstellen einer kommunalen Wärmeplanung für Braunschweig ab dem 01.01.2024 Pflicht. Laut Bundesgesetz muss die Wärmeplanung bis 30.06.2026 vorgelegt werden. In Braunschweig wurde die kommunale Wärmeplanung zudem bereits mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK 2.0) vom Rat der Stadt als prioritäre Maßnahme beschlossen.

Was beinhaltet die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung besteht im Wesentlichen aus einer Analyse des energetischen Infrastruktur- und Gebäudebestands, einer Untersuchung der Potenziale lokaler erneuerbarer Energien, der Aufstellung eines Zielszenarios („Wärmeplan“) zur Beschreibung einer treibhausgasneutralen Versorgungsstruktur und einer „Wärmewendestrategie“ als Schnittstelle zwischen der Wärmeplanerstellung und der tatsächlichen Umsetzung. Auf diese Weise bringt die kommunale Wärmeplanung den Bedarf an Wärme mit der Verfügbarkeit an erneuerbaren Energien in Verbindung.

Welchen Zweck hat die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung bietet Orientierung, in welchen Teilen des Stadtgebiets vorrangig welche Art der Wärmeversorgung eingesetzt werden sollte und stellt damit eine wesentliche Grundlage für die Versorgungs- und Stadtplanung dar. Dieses wirkt sich insbesondere auch auf die Rahmenbedingungen von Energiekonzepten für Neubaugebiete und Stadterneuerungsmaßnahmen im Bestand aus. 

Welche Folgen hat die kommunale Wärmeplanung für Privathaushalte und Unternehmen?

Die kommunale Wärmeplanung wird keine Pflichten bezüglich der Energie- und Wärmequellen für Unternehmen oder Privathaushalte auslösen. Sie soll vielmehr informieren, welche treibhausgasneutrale Energiequelle perspektivisch im jeweiligen Stadtgebiet am besten verfügbar sein wird. So wird an dem bis 30.06.2026 zu erstellenden Wärmeplan etwa abzulesen sein, ob in den jeweiligen Stadtbereichen Fernwärme verfügbar oder deren Ausbau vorgesehen ist, ob Voraussetzungen für die Errichtung von Nahwärmenetzen bestehen -  wie es in Baugebieten wie im Hungerkamp oder künftig in der Bahnstadt zunehmend der Fall sein wird - oder welche Umweltwärmequellen wie etwa Geothermie vorhanden sind. Die konkreten Regelungen für alle, die neu bauen oder deren bisherige Heizung zum Austausch ansteht, legt das beschlossene Gebäudeenergiegesetz (GEG) fest.

Welche Schritte sind bei der Erarbeitung nötig?

Als ersten Schritt bedarf es zunächst vor allem einer umfangreichen Datenerhebung. Hierzu arbeitet die Verwaltung intensiv mit dem lokalen Energieversorger BS|ENERGY zusammen, um Energieverbrauchsdaten von Fernwärme, Gas und Strom für die kommunale Wärmeplanung nutzen zu können. Zudem steht die Verwaltung mit der Schornsteinfegerinnung in Kontakt, die Daten zum Heizöl- und Brennstoffbedarf – etwa von Ölheizungen – liefert. Die nötigen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Übermittlung der Daten werden durch die Novelle des Niedersächsischen Klimagesetzes ab Januar 2024 geschaffen sein.

Derzeit werden bekannte oder frei verfügbare Daten zu Potenzialen erneuerbarer Energien in Braunschweig zusammengetragen und über Geoinformationsanwendungen nutz- und sichtbar gemacht. Dabei geht es vor allem um Geothermie, Photovoltaik und Solarthermie auf Frei- und Dachflächen, Windenergie, Umweltwärme, Abwärme aus der Industrie und städtisches Abwasser sowie Energie aus den Fließgewässern.

Nach Fertigstellung der Grundlagenarbeit und unter Berücksichtigung weiterer, beispielsweise ökonomischer oder sozialer Aspekte, kann im Rahmen der dann folgenden Arbeitsschritte, ein Zielszenario („Wärmeplan“) aufgestellt und Eignungsgebiete etwa für Wärmenetze lokalisiert werden.

Eine beispielhafte Visualisierung des Ablaufs einer kommunalen Wärmeplanung vom Umweltministerium Baden-Württemberg finden Sie hier.

Wer ist am Erarbeitungsprozess beteiligt?

An der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung sind Mitarbeitende der Stadtverwaltung aus den Bereichen städtebauliche Planung, energetische Quartierkonzepte und Stadterneuerung, Bauprojektsteuerung, Energieversorgung, Wasserkraft, Geothermie und weitere erneuerbare Energien, Schornsteinfegerwesen, Geoinformation und Statistik beteiligt.

Außerdem sind weitere Partner*innen eingebunden, wie Wohnungsunternehmen und städtische Gesellschaften. Zentraler Partner ist BS|ENERGY, da im Hinblick auf die Umsetzbarkeit des Wärmeplans und die zügige Realisierung notwendiger Wärmeinfrastrukturprojekte intensiver Abstimmungsbedarf mit dem örtlichen Energieversorger besteht. Fachlich unterstützt wird die Stadt vom Steinbeis-Innovationszentrum energieplus aus Braunschweig.

Wann wird die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen sein?

Ziel der Verwaltung ist es, die kommunale Wärmeplanung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und Fristen zum Abschluss zu bringen. Der konkrete Wärmeplan als letzter Schritt der Wärmeplanung ist laut Gesetz bis zum 30.06.2026 fertig zu stellen. Die Gesamterarbeitung ist umfangreich und braucht entsprechend Zeit. Eine Fertigstellung weit vor der Frist 30.06.2026 ist daher nicht zu erwarten. Sollte eine Änderung der gesetzlichen Vorgaben erfolgen, kann sich die Frist jedoch noch verändern.

Ansprechpartner

Im Bereich: Umwelt

Städtische Energieberatung

Bezüglich Ihrer eigenen Heizungsanlage können Sie sich von der städtischen Energieberatung beraten lassen. Informationen zur Energieberatung und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
© BS|ENERGY

BS|ENERGY - Fernwärmeausbauplanung

Kontakt

Tel.: 0531 3833711

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Bildnachweise

  • Marén Gröschel
  • Umweltministerium Baden-Württemberg
  • BS|ENERGY