Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes

Durch den Eisenbahnverkehr kommt es insbesondere im südlicheren Bereich der Stadt Braunschweig zu stärkeren Lärmbelastungen. Um Lärmauswirkungen durch den Eisenbahnverkehr entgegenzuwirken, erstellt das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) unter Beteiligung der Öffentlichkeit alle fünf Jahre einen sogenannten Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Der Plan informiert, welche Ziele bei der Lärmreduzierung bereits erreicht wurden, wo es noch laut ist und was dagegen getan wird. Der nächste Lärmaktionsplan ist für das Jahr 2024 vorgesehen. 

2. Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt

Nach der ersten Beteiligungsphase im März und April 2023 können Sie sich ab sofort erneut an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes beteiligen.

Bis zum 2. Januar 2024 hat die Öffentlichkeit nun die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt erneut die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de (Öffnet in einem neuen Tab) freigeschaltet.

Informationsplattform

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überarbeitet seinen Lärmaktionsplan nach Umgebungslärmrichtlinie in der vierten Runde. Auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de (Öffnet in einem neuen Tab) informiert das EBA ausführlich über die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung und zeigt, wie sich Bürgerinnen und Bürger an der Überarbeitung beteiligen können. Darüber hinaus finden Bürgerinnen und Bürger auf der Seite Informationen über Maßnahmen zur Lärmminderung, über laute Güterwagen oder Förderprogramme zum Lärmschutz.

Bürgerinnen und Bürger, die sich durch den Schienenverkehrslärm einer Haupteisenbahnstrecke gestört fühlen, können an der Überarbeitung der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. Vorab veröffentlichte das Eisenbahn-Bundesamt Ende Juni 2022 die neuberechneten Lärmkarten der vierten Runde nach Umgebungslärmrichtlinie.

Hintergründe zur Lärmaktionsplanung:

Lärm kann unterschiedliche Ursachen und Quellen haben, zum Beispiel Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm oder Flugverkehrslärm. In Deutschland kümmern sich je nach Verkehrsträger verschiedene Behörden um die entsprechenden Lärmaktionsplanungen. Auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist das EBA seit 2015 für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken zuständig. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Gleisabschnitt mit mindestens 30.000 Zugfahrten pro Jahr. Auch bei Lärmaktionsplänen für Ballungsräume wirkt das EBA mit.

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