Braunschweiger Lärmaktionsplan wird fortgeschrieben

Auf der Grundlage der europäischen Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie/2002/49/EG (Öffnet in einem neuen Tab)) wurde 2013 ein Lärmaktionsplan für die Stadt Braunschweig erstellt und 2020 erstmals fortgeschrieben. Sowohl der Lärmaktionsplan, als auch seine erste Fortschreibung wurden von den zuständigen Ausschüssen der Stadtverwaltung beschlossen. Der Lärmaktionsplan unterliegt einer regelmäßigen Fortschreibung und wird alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

2. Fortschreibung Lärmaktionsplan (2024)

Im Vorfeld der 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurde bereits 2022 eine aktuelle Lärmkartierung zur Ermittlung der Lärmbelastung durch verschiedene Lärmemittenten (Straßen-, Straßenbahn- und Flugverkehr sowie Industrie- und Gewerbelärm) durchgeführt. Mit den aus der Lärmkartierung gewonnenen Informationen wurden „strategische Lärmkarten“ erarbeitet, die zeigen wo und wie viel Lärm emittiert wird und wo Bürgerinnen und Bürger davon betroffen sind.

Seit September 2023 wird an der zweiten Fortschreibung des Lärmaktionsplans gearbeitet. Ein wesentlicher Bestandteil ist hierbei die Öffentlichkeitsbeteiligung.

Ziel der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung ist es, detaillierte Informationen zu den Lärmproblemen zu erhalten. Weiterhin ist gefragt, welche Maßnahmen zur Lärmminderung für die lärmbelasteten Bereiche vorgeschlagen werden und wie die bereits ergriffenen/umgesetzten Maßnahmen aus der letzten Fortschreibung des Lärmaktionsplans von den Bürgerinnen und Bürgern bewertet werden.

Online-Beteiligung zum Lärmaktionsplan erfolgreich abgeschlossen!

Vom 30. September bis 29. Oktober 2023 fand die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan mit einer Online-Beteiligung statt. In diesem Zeitraum bestand die Möglichkeit der Stadtverwaltung mitzuteilen, durch welche Lärmbelastungen sich die Bürgerinnen und Bürger gestört fühlen. Zudem konnten Lärmprobleme mitgeteilt und Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung vorgeschlagen werden.

Über die Projektseite auf dem städtischen Beteiligungsportal "mitreden" (Öffnet in einem neuen Tab) konnten in einem Kartendialog Orte in Braunschweig markiert werden, die als laut empfunden werden. Für diese konnten auch konkrete Maßnahmenvorschläge zur Lärmminderung eingebracht werden. Außerdem bestand die Möglichkeit die Lärmschutzstrategien der Stadt Braunschweig und die Maßnahmen des letzten Lärmaktionsplans zu bewerten.

Beteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans ab 23. März 2024!

Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind in den vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplans eingeflossen. Der Entwurf ist verwaltungsintern abgestimmt und wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt. Er enthält Strategien zur Lärmminderung, eine Bilanz zur Umsetzung der Maßnahmen aus der 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans sowie weitere Vorschläge für lärmmindernde Maßnahmen an den Straßen mit hohen Lärmbelastungen. Außerdem befasst sich der Lärmaktionsplan damit, wie Gebiete für Ruhe und Erholung in der Stadt weiterentwickelt werden können.

Die Öffentlichkeit kann den Entwurf bewerten und Rückmeldungen zu Inhalt und Verfahren geben. Gefragt sind Anregungen und Vorschläge zum Entwurf. Die Beteiligung ist bis zum 7. April 2024 auf der Online-Beteiligungsseite "mitreden" (Öffnet in einem neuen Tab) möglich. 

Die Beteiligungsergebnisse gehen in den finalen Entwurf des Lärmaktionsplans ein.

1. FORTSCHREIBUNG (2018 - 2020)

Lärmminderungsplanung (2012/2013)

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