Luftreinhalte- und Aktionsplan Braunschweig

Ein rechtsgültiger Luftreinhalte- und Aktionsplan für Braunschweig liegt seit 2007 vor. Da in der Vergangenheit die Grenzwerte eingehalten wurden besteht zurzeit nicht die Notwendigkeit zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Sollte sich dies zukünftig ändern oder die gesetzlichen Grenzwerte verschärft werden, besteht bei Nichteinhaltung die Verpflichtung den Luftreinhalteplan fortzuschreiben.

Durch die umgesetzten Maßnahmen des Luftreinhalte- und Aktionsplan sind in den vergangenen Jahren die Jahresmittelwerte für Feinstaub (PM10) und Stickoxide (NOx) in Braunschweig gesunken. Seit dem Jahr 2016 hat es keine Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid gegeben. Beim Feinstaub wurde dieses Ziel sogar bereits 2007 erreicht.

Messcontainer© Stadt Braunschweig

Der vom Land Niedersachsen bekanntgegebene Jahresmittelwert von 25 µm/m³ für das Jahr 2020 zeigt, dass die Belastung durch NO2 auch am höchstbelasteten Streckenabschnitt am Altewiekring (zwischen Jasperallee und Husarenstraße), deutlich unter dem Grenzwert von 40 µg/m³ liegt. Der Passivsammler am Bohlweg wurde Ende 2019 aufgrund dauerhafter Grenzwertunterschreitung vom Land Niedersachsen außer Betrieb genommen. Information zu den aktuellen Messdaten des Landes Niedersachsens finden Sie hier.

Als Hauptgrund für die NO2-Belastung führt die Bundesregierung an, dass die Stickoxid-Emissionen von Fahrzeugen im realen Fahrbetrieb deutlich höher liegen, als mit der kontinuierlichen Verschärfung der Abgasgrenzwerte auf Ebene der Europäischen Union zu erwarten gewesen wäre. Dies trifft in erster Linie auf Diesel-Kraftfahrzeuge und besonders Diesel-Pkw und kleine Lkw zu, deren Anteil in den letzten 20 Jahren deutlich zugenommen hat.

Trotz der bekannten deutlichen Emissionsüberschreitungen entsprechender Diesel-Pkws und dem permanent gestiegenen Diesel-Pkw-Anteil ist es in den letzten Jahren gelungen die Luftbelastung mit Stickstoffdioxid im Stadtgebiet zu senken.

Das Bundesverwaltungsgericht hat ein streckenbezogenes Fahrverbot für Dieselfahrzeuge für grundsätzlich zulässig erklärt. Aufgrund der Einhaltung der Grenzwerte, insbesondere Feinstaub und Stickoxide, sind in Braunschweig zum jetzigen Zeitpunkt jedoch keine Fahrverbote zu befürchten.

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