Umweltzone - Umweltplakette

Umweltzone

Ohne Umweltplakette am Fahrzeug keine Einfahrt!© Quelle: TÜV Nord

Die Umweltzone ist ein räumlich begrenztes Gebiet, in dem Fahrverbote für Kraftfahrzeuge mit hohen Luftschadstoffemissionen gelten.

In vielen Städten werden die vorgeschriebenen Grenzwerte für Feinstaub / NO2 nicht eingehalten. Um dieser Luftbelastung entgegen zu wirken, planen zahlreiche Städte und Kommunen Umweltzonen. Ziel ist es, eine dauerhafte Verbesserung der Luft in den betroffenen Gebieten zu erreichen und damit die Bewohner der Städte vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen. Aufgrund der Einhaltung der Grenzwerte, insbesondere Feinstaub und Stickoxide, ist in Braunschweig zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Umweltzone vorgesehen.

Das Zusatzschild zeigt an, welche Fahrzeuge einfahren dürfen.© Quelle: TÜV Nord

Seit dem 01. Januar 2008 haben bereits mehrere Städte Umweltzonen ausgewiesen. Hier dürfen in die räumlich begrenzten Bereiche nur noch schadstoffarme Fahrzeuge mit Umweltplakette einfahren. Die Farben auf dem Zusatzschild geben an, welche Plakettenfarben erlaubt sind. Ausnahmen von dieser Beschränkung regeln die einzelnen Städte, die eine Umweltzone ausgewiesen haben, selbst.

Informationen zu den Städten mit Umweltzonen, den Grenzen der Umweltzonen, Einfahrbeschränkungen und Ausnahmegenehmigungen erhalten Sie auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes bzw. auf den Seiten der einzelnen Städte.

Umweltplakette

Die Umweltplakette kennzeichnet Kraftfahrzeuge – PKW, LKW und Busse – gemäß ihrer Emissionen. Motorräder, Mofas, Motorroller, landwirtschaftliche Zugmaschinen, Fahrzeuge für Schwerbehinderte (aG, H, Bl), Krankenwagen und Rettungsdienste sind ausgenommen. Grundlage ist die KFZ-Kennzeichnungsverordnung.

Die Plakette gibt es in drei Farben. Am schadstoffärmsten sind Fahrzeuge mit der grünen Plakette, danach folgen gelb und rot. Die Schlüsselnummer bzw. Euro-Schadstoffklasse im Fahrzeugschein entscheidet, ob bzw. welche Plakette das Fahrzeug erhält.

Allgemein gilt: Benziner erhalten ab Euro 2 eine grüne Plakette. Diesel werden eingestuft in Euro 2 = rot, Euro 3 = gelb und Euro 4 = grün. Alle anderen Fahrzeuge erhalten keine Plakette. Im Internet gibt es verschiedene Webseiten, anhand derer Sie überprüfen können, welche Plakettenfarbe Ihr Auto bekommen kann. Im Kasten finden Sie einen Link zum Angebot des TÜV Nord.

Die Plaketten werden bei TÜV- und DEKRA-Stationen, Zulassungsstellen und bei allen zur Abgasuntersuchung zugelassenen Stellen ausgegeben. Sie sind bundesweit gültig. Eine allgemeine Plakettenpflicht wird es nicht geben - nur wer tatsächlich eine Umweltzone befahren will, muss den Aufkleber an der Innenseite der Windschutzscheibe anbringen.

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  • Quelle: TÜV Nord