Überschwemmungsgebiete

Überschwemmungsgebiete

Immer wieder treten Flüsse über ihre Ufer. Gerade in unserem dicht besiedelten Raum können dabei die Schäden immens hoch sein. Überschwemmungsgebiete sollen deshalb sicherstellen, dass künftig

  • keine Maßnahmen durchgeführt werden, die den Hochwasserabfluss behindern,
  • keine Baumaßnahmen durchgeführt werden, die später durch Hochwasser gefährdet sind,
  • die vorhandenen Rückhalteräume freigehalten werden.

Außerdem soll den Betroffenen die Hochwassergefahr bewusst gemacht werden, damit sie für sich verantwortungsvoll damit umgehen können.

Das Wasserhaushaltsgesetz schreibt vor, dass mindestens die Flächen durch Verordnung als Überschwemmungsgebiet festzusetzen sind, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist.

In Braunschweig wurden für die Oker, die Schunter und die Wabe/Mittelriede Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Die jeweiligen Verordnungen sowie die Übersichtskarten und Lagepläne finden Sie unter den unten stehenden Links.

Alle vorhandenen Gebäude wurden bei der Ermittlung der Überschwemmungsgebiete von der Stadt berücksichtigt und genießen Bestandsschutz. Das gilt auch für die vorhandenen Zäune, die Nutzung und die Bepflanzung der betroffenen Grundstücke.

Kraft Gesetzes gelten für die Bürgerinnen und Bürger in einem Überschwemmungsgebiet trotzdem Nutzungseinschränkungen, soweit sie bestimmte Veränderungen planen. Zum Beispiel muss die Errichtung und die Erweiterung baulicher Anlagen bei der Wasserbehörde beantragt werden; eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn u. a. verloren gehender Retentionsraum ausgeglichen und hochwasserangepasst gebaut wird. Auch der Umbruch von Grünland (Erosionsgefahr), die Erhöhung oder Vertiefung der Erdoberfläche bedürfen einer Genehmigung. Sämtliche Verbote sowie die Voraussetzungen unter denen die Untere Wasserbehörde Ausnahmen zulassen kann, können Sie hier nachlesen.

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