Bezirksgeschäftsstellen
Eine ortstypische Besonderheit stellt das Referat Bezirksgeschäftsstellen dar. Es besteht aus den Bezirksgeschäftsstellen Nord, Ost, Süd, West und Mitte mit insgesamt 14 Mitarbeitern und wird von Herrn Marius Beddig geleitet.
Nach der Eingemeindung von 22 früher selbstständigen Gemeinden in die Stadt Braunschweig im Jahre 1974 wurden durch Landesgesetz im Jahr 1981 für die gesamte Stadt Stadtbezirke und Stadtbezirksräte geschaffen. Das Referat betreut die 12 Stadtbezirksräte der Stadt Braunschweig. Die Bezirksgeschäftsstellen Nord in Wenden, Ost in Querum, Süd in Stöckheim und West in Broitzem, sind - neben der Betreuung von Stadtbezirksräten - für Aufgaben des Bürgerservice zuständig, die ansonsten von der Abt. Bürgerangelegenheiten für das Stadtgebiet angeboten werden.
Dort können Bürgerinnen und Bürger Wohnsitzan-, -ab und -ummeldungen, Anschriftenänderungen in Fahrzeugscheinen und Beglaubigungen vornehmen lassen sowie Führungszeugnisse, Personalausweise, Reisepässe, Untersuchungsberechtigungsscheine für Jugendliche und Urkunden beantragen und abholen.
Das Referat Bezirksgeschäftsstellen gibt - wie auch die Abt. Bürgerangelegenheiten - bei der Wahrnehmung dieser Dienstleistungen bestimmte Servicegarantien. Die Bezirksgeschäftsstellen sind außerdem Ansprechpartner für die Vermietung der Gemeinschaftshäuser und Gemeinschaftseinrichtungen in den jeweiligen Stadtbezirken.
Die Bezirksgeschäfstsstelle Mitte im Rathaus bietet keinen Bürgerservice an. Hier sind die Referatsleitung und u. a. die Betreuung von drei Stadtbezirksräten angesiedelt.
Kontaktadresse
Referat Bezirksgeschäftsstellen
Adresse
Bohlweg
30
2. OG
38100
Braunschweig
Postanschrift
Ref. Bezirksgeschäftsstellen
Postfach 33 09
38023 Braunschweig
Kontakt
Tel.:
0531 4703640
Fax:
0531 4703523
E-Mail-Adresse:
bezirksgeschaeftsstelle.mitte@braunschweig.de
Bezirksgeschäftsstellen
Zu diesem Thema
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Braunschweig ist zurzeit in 12 Stadtbezirke eingeteilt. Die für die speziellen örtlichen Angelegenheiten zuständigen politischen Interessenvertretungen der Bürgerinnen und Bürger heißen Stadtbezirksräte.
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Die Gemeinschaftshäuser und –einrichtungen in den Stadtbezirken stehen gemeinnützigen, karitativen, kulturellen, religiösen, sozialen, gesellschaftlichen, jugendpflegerischen, politischen sowie vergleichbaren Vereinen und Verbänden für ihre satzungsgemäßen Zwecke (Veranstaltungen) zur Verfügung, soweit die regelmäßige Belegung nicht entgegensteht. Darüber hinaus können die Gemeinschaftshäuser grundsätzlich auch für private Nutzungen wie Familienfeiern gemäß der jeweils geltenden Benutzungsordnung angemietet werden.