Rechnungsprüfungsamt

Das Rechnungsprüfungsamt ist eine Pflichteinrichtung der Stadt Braunschweig auf der Grundlage kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften. Aufgabe der Rechnungsprüfung ist die Unterstützung des Rates der Stadt bei der demokratischen Kontrolle der Verwaltung mit dem Ziel der Sicherung des Gemeinwohls.

Damit die Prüfungstätigkeit unbeeinflusst von den zu prüfenden Bereichen wirksam und objektiv durchgeführt werden kann, besitzt das Rechnungsprüfungsamt eine Sonderstellung. Obwohl organisatorisch der Verwaltung zugeordnet, ist es nicht wie andere Organisationseinheiten dem Oberbürgermeister als Leiter der Verwaltung unterstellt, sondern unmittelbar dem Rat und nur diesem verantwortlich. Der Verwaltungsausschuss hat neben dem Rat das Recht, Aufträge zur Prüfung zu erteilen. Hinsichtlich der sachlichen Aufgabenerledigung ist das Rechnungsprüfungsamt jedoch unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.

Die umfassende Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes ist die Durchführung der Haushalts- und Finanzkontrolle. Dabei wird nach gesetzlichen Pflichtaufgaben und in vom Rat der Stadt übertragene weitere Aufgaben unterschieden. Zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben zählen in erster Linie die Prüfung des Jahresabschlusses, Kassenprüfungen und die Prüfung von Vergaben. Prüfungsaufgaben, die der Rat dem Rechnungsprüfungsamt übertragen hat, sind im Wesentlichen die Prüfung der Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und insbesondere Wirtschaftlichkeit sowie die Prüfung der wirtschaftlichen Betätigung. Im Zuge der fortschreitenden Reformierung der öffentlichen Verwaltung gewinnt die Unterstützungsfunktion des Rechnungsprüfungsamtes durch beratende und begleitende Prüfung bereits im Vorfeld von Entscheidungen zunehmend an Bedeutung. Höhere Anforderungen an die Rechnungsprüfung und eine Veränderung der Prüfungstätigkeit ergeben sich durch das Neue Kommunale Rechnungswesen und die durchzuführende Jahresabschlussprüfung. Ein weiterer wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit der Ordnungsmäßigkeitsprüfung ist die Korruptionsprävention, die als zentrale Aufgabe für die Stadt wahrgenommen wird.

Die Ergebnisse der Prüfungsarbeiten eines abgeschlossenen Haushaltsjahres fasst das Rechnungsprüfungsamt in einem Schlussbericht zusammen, der auch eine zusammenfassende Beurteilung zur Haushaltsführung und Rechnungslegung der Stadt enthält. Der Schlussbericht wird öffentlich ausgelegt.

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