Integrierte Entwicklungsplanung
Entwicklungs- und Standortplanung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Instrument der Stadtplanung, Ablauf und Inhalt sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Sie ist zweistufig und besteht aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und den Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitpläne).
Der Flächennutzungsplan stellt die vorhandenen und beabsichtigten Nutzungen des gesamten Stadtgebietes dar. Er veranschaulicht somit die städtebauliche Entwicklung der Stadt. Gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern besitzt er keine Rechtsverbindlichkeit. Bürgerinnen und Bürger haben ein Mitspracherecht bei der Beteiligung im Flächennutzungsplanverfahren.
Eine weitere Aufgabe der Abteilung ist die Abstimmung von Planungen mit der Regional- und Landesplanung. Dabei ist der Flächennutzungsplan den Vorgaben der Raumordnung anzupassen. Die Abteilung sucht zudem Standorte für bedeutsame Vorhaben und Nutzungen im Stadtgebiet. Sie betreibt die Standortplanung z.B. in den Bereichen Wohnen, Gewerbe und Einzelhandel. Zur Klärung von Planungszielen werden informelle Entwicklungs- und Standortkonzepte sowie städtebauliche Rahmenpläne erarbeitet.
Kontaktadresse
Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
Abteilungsleiterin Michaela Springhorn
Anschrift
Platz der Deutschen Einheit
1
38100
Braunschweig
Kontakt
Fax:
0531 4703549
E-Mail-Adresse:
integrierte.entwicklungsplanung@braunschweig.de
Öffnungszeiten
nach Vereinbarung
Weitere Informationen
Auskünfte über öffentl. ausliegende Bauleitplanentwürfe siehe Beratungsstelle Planen - Bauen - Umwelt ,
Einsichtnahme in öffentl. ausliegende Bauleitplanentwürfe
Mo. - Fr. 8 - 18 Uhr, Erdgeschoss Langer Hof 8.