Landeswahlvorschlag

Die Sitze im Niedersächsischen Landtag werden nach der Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber einer Partei auf dem Landeswahlvorschlag (rechte Seite des Stimmzettels bei der Landtagswahl - Zweitstimme) vergeben. Dabei bleiben die Bewerberinnen und Bewerber unberücksichtigt, die bereits über die Erststimme gewählt worden sind (bei Bundestags- und Europawahl siehe auch: Landesliste).


Ein Landeswahlvorschlag kann nur von Parteien eingereicht werden. Jede Partei darf nur einen Landeswahlvorschlag einreichen. Bewerberinnen oder Bewerber dürfen nur in einem Landeswahlvorschlag vorgeschlagen werden. Sie können aber durchaus zusätzlich in einem Kreiswahlvorschlag benannt werden, sofern er von derselben Partei vorgeschlagen wird.

Landeswahlvorschläge müssen bis zum 69. Tag vor der Wahl, 18:00 Uhr, bei der Landeswahlleitung eingereicht werden.

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