Landeslisten

Bundestagswahl

Landeslisten (rechte Seite des Stimmzettels bei der Bundestagswahl - Zweitstimme) können nur von Parteien eingereicht werden. Sie bestimmen die Reihenfolge, in der die Bewerberinnen und Bewerber die ihrer Partei in einem Bundesland zustehenden Bundestagssitze besetzen. Unberücksichtigt bleiben dabei die Personen, die bereits ein Direktmandat über die Erststimme in ihrem Wahlkreis errungen haben. Eine Bewerberin oder ein Bewerber kann nur in einem Land und hier nur in einer Landesliste vorgeschlagen werden (siehe auch bei der Landtagswahl: Landeswahlvorschlag).

Europawahl

Landeslisten sind Wahlvorschläge von Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen, die nur in einem oder mehreren Bundesländern, nicht aber in allen antreten (siehe auch: Bundeslisten).
Auch hier ziehen die Bewerberinnen und Bewerber in der durch die Partei festgelegten Reihenfolge in das Europäische Parlament ein. Direktmandate gibt es bei der Europawahl nicht.

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