Jetzt Anmelden! ...und freie Plätze!


ANMELDEN

Über folgende Links und Verfahren können Anmeldungen zur Städtischen Musikschule Braunschweig vorgenommen werden:



Information zur Anmeldung

Nach Anmeldung für den Musikschulunterricht bitten wir Sie um etwas Geduld. Die Daten werden verarbeitet. Eine zuständige Lehrkraft oder die Verwaltung wird sich unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen. 

Bei einer Kursanmeldung erhalten Sie zu gegebener Zeit, beziehungsweise nach Abschluss der Planungen, schriftlich oder telefonisch eine Nachricht.

Vielen Dank für Ihr Verständnis! 


ACHTUNG ! Hier sind aktuell Plätze frei:


Oboen - Unterricht

Für das Instrument Oboe können wir aktuell Unterrichtsplätze anbieten!

Bei Interesse fragen Sie gerne in der Verwaltung der Städtischen Musikschule Braunschweig unter der Telefonnummer 0531/470-4960 oder per Email: musikschulebraunschweigde nach.


Fagott - Unterricht

Für das Instrument Fagott können wir aktuell Unterrichtsplätze anbieten!

Bei Interesse fragen Sie gerne in der Verwaltung der Städtischen Musikschule Braunschweig unter der Telefonnummer 0531/470-4960 oder per Email: musikschulebraunschweigde nach.


E-Gitarren - Unterricht

Für das Instrument E-Gitarre können wir aktuell Unterrichtsplätze anbieten!

Bei Interesse fragen Sie gerne in der Verwaltung der Städtischen Musikschule Braunschweig unter der Telefonnummer 0531/470-4960 oder per Email: musikschulebraunschweigde nach.


Kontrabass - Unterricht

Für das Instrument Kontrabass (Klassik und Jazz) können wir aktuell Unterrichtsplätze anbieten!

Bei Interesse fragen Sie gerne in der Verwaltung der Städtischen Musikschule Braunschweig unter der Telefonnummer 0531/470-4960 oder per Email: musikschulebraunschweigde nach.


E-Bass - Unterricht

Für das Instrument E-Bass können wir aktuell Unterrichtsplätze anbieten!

Bei Interesse fragen Sie gerne in der Verwaltung der Städtischen Musikschule Braunschweig unter der Telefonnummer 0531/470-4960 oder per Email: musikschulebraunschweigde nach.


Schlagzeug/ Schlagwerk - Unterricht

Für das Instrument Schlagzeug/ Schlagwerk können wir aktuell Unterrichtsplätze anbieten!

Bei Interesse fragen Sie gerne in der Verwaltung der Städtischen Musikschule Braunschweig unter der Telefonnummer 0531/470-4960 oder per Email: musikschulebraunschweigde nach.


Erwachsenenworkshops

Wir fangen wieder an!
Im Erwachsenenworkshop bei Frau Ulrike Serth sind aktuell noch Plätze frei!

Bei Interesse fragen Sie gerne in der Verwaltung der Städtischen Musikschule Braunschweig unter der Telefonnummer 0531/470-4960 oder per Email: musikschulebraunschweigde nach.


Ihr Kind oder Sie haben Freude an der Musik und möchten ein Instrument erlernen?

Dann rufen Sie uns an unter der Telefonnummer 0531/470-4960 oder senden uns das ausgefüllte Anmeldeformular (siehe oben) zu. Eine kostenlose Beratungsstunde mit unseren Lehrkräften ist daraufhin nach Terminvereinbarung möglich!


Ab 1. September 2021 trat eine neue Musikschulsatzung in Kraft

Am 13. Juli 2021 hat der Rat der Stadt Braunschweig die Neufassung der Musikschulsatzung nach umfangreichen Beratungen beschlossen. Sie tritt am 1. September 2021 in Kraft.

Mit diesem Ratsbeschluss wurde u.a. die zur Haushaltskonsolidierung erforderliche Erhöhung der Nutzungsgebühren umgesetzt. Von diesem Erfordernis waren auch andere städtische Einrichtungen betroffen. Die Städtische Musikschule hat entsprechend ebenso ihren Beitrag zu leisten. Die Unterrichtsgebühren werden daher um etwa 10% erhöht. Dies ist die erste Gebührensteigerung nach fünf Jahren und entspricht in etwa der Inflationsrate der vergangenen Jahre.

Die Musikschulverwaltung hat in diesem Zusammenhang die Gelegenheit genutzt, die bisher in vier separaten Regelwerken (Satzung über die Städtische Musikschule, Schulgeldordnung, Schulordnung und Richtlinie für Sozialermäßigungen) getrennt geregelten Rechtsgrundlagen für die Städtische Musikschule in eine „Satzung über die Aufgaben und die Benutzung sowie die Gebühren für die Städtische Musikschule Braunschweig (Musikschulsatzung)“ zusammenzufassen.

Die neue Musikschulsatzung inkl. neuem Gebührentarif finden Sie unten.

In einigen Bereichen wurden die Tarife jedoch nicht angehoben (z. B. Musikalische Früherziehung und Ensembles).

Überdies wurde u.a. eine Differenzierung in Gruppengrößen und Unterrichtsdauern bei manchen Angeboten erweitert und bei der Studienvorbereitenden Ausbildung eine größere Variabilität eingeführt.

Die Neufassung der Musikschulsatzung wurde zusätzlich zum Anlass genommen, um neben redaktioneller Anpassungen zur gendergerechten Sprache einige weitere Aspekte aufzunehmen:

Um die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie erkennbar gewordenen Bedarfe nach alternativen Unterrichtsformaten zu bedienen und den bisher angebotenen Präsenzunterricht insoweit fortzuentwickeln, kann nun auch digitaler Fernunterricht angeboten werden.
Grundsätzlich sei darauf hingewiesen, dass der Präsenzunterricht die priorisierte Form ist. 
So sieht es auch die Neufassung der Musikschulsatzung vor.

Weiterhin wurden nutzerfreundlichere Familien- und Sozialermäßigungen aufgenommen. Wesentliche Veränderungen sind hierbei die Gebührenermäßigung bereits ab dem zweiten Kind (zuvor: ab dem dritten Kind) sowie die Gebührenerstattung in angemessenen Abständen einer jeden ausgefallenen Stunde, wenn der Ausfall auf Seite der Musikschule begründet liegt (zuvor: Gebührenerstattung ab der dritten hintereinander ausgefallenen Stunde). Fallen Stunden aufgrund der Verhinderung von Schülerinnen oder Schülern aus, wurden keine Anpassungen vorgenommen. 

Außerdem wurden mit der Neufassung die Kündigungsparameter bzw. die Musikschuljahressystematik verändert:
Mit der Neufassung sind Kündigungen jetzt jeweils zum 30.04., 31.08. und 31.12. eines Jahres, also jeweils zum Ende eines Trimesters (zuvor: Semester zum 31.03. und 30.09.), mit einer sechswöchigen Kündigungsfrist möglich.

Die Anmeldung hingegen kann wie gehabt jederzeit erfolgen, wobei die Aufnahme zur Beschulung von der jeweiligen Kursauslastung abhängt.

Informationen im Zusammenhang mit der Gebührenerhöhung sind in der Satzung unter § 11 Abs. 3 zu finden.

Auch wenn die Gebührenerhöhung für sämtliche GebührenzahlerInnen einen größeren finanziellen Aufwand darstellt, würde sich die Städtische Musikschule Braunschweig sehr freuen, Sie bzw. Ihr Kind/ Ihre Kinder weiterhin zu der Schülerschaft der Städtischen Musikschule Braunschweig zählen zu dürfen.

Erläuterungen und Hinweise