- bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn sie ungültig sind)
- von Ledigen die Geburtsurkunde, von allen anderen die Heiratsurkunde (erforderlich nur, wenn hier eine entsprechende Urkunde noch nicht vorgelegt wurde)
- Zustimmungserklärung der gesetzlichen Sorgeberechtigten, wenn die Ausstellung und Aushändigung des Reisepasses vor Vollendung des 18. Lebensjahres gewünscht ist
- Bei Abholung des Ausweises/Passes mit Vollmacht ist zusätzlich der eigene Personalausweis bzw. Reisepass und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht mitzubringen.
- ein aktuelles digitales Passfoto
Ab dem 01.05.2025 dürfen Fotos nur noch in digitaler Form verwendet werden.
Falls Sie über kein digitales Passfoto verfügen, stehen an allen Standorten der Abteilung Bürgerangelegenheiten, sowie in den Bezirksgeschäftsstellen Selbstbedienungsterminals zur Erstellung von digitalen Bildern zur Verfügung.
Die Geräte sind nicht für Kinder unter 6 Jahren geeignet. Wir empfehlen den Besuch eines Fachgeschäftes.
Die Stadt Braunschweig ist nicht Eigentümerin der Selbstbedienungsterminals. Aus diesem Grund kann bei der Erstellung der Bilder keine Hilfestellung geleistet werden. Des Weiteren kann keine Garantie für das Gelingen der Bilder übernommen werden. Im Zweifel empfehlen wir Ihnen den Besuch eines Fachgeschäfts.
Für die Suche nach einem Fachgeschäft oder anderem Geschäft, bei denen Sie ein digitales Passfoto anfertigen lassen können, stehen Ihnen diese beiden Suchseiten zur Verfügung: