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Geschützte Innovation: Wie aus universitärer Forschung marktreife Patente werden

Jörg Saathoff, Leiter des Technologietransfers an der TU Braunschweig© TU Braunschweig

Forschende der TU Braunschweig entwickeln jedes Jahr zahlreiche innovative Ideen, wissenschaftliche Erkenntnisse und wissensbasierte Lösungen. So gehört die TU Braunschweig mit jährlich etwa 40 Erfindungen und insgesamt rund 100 Patenten im Portfolio auch zu den erfindungsreichsten Hochschulen Norddeutschlands. Doch der Weg von der ersten Idee bis zum geschützten Patent ist komplex und erfordert professionelle Begleitung. Wie wird aus einer Forschungsidee also eine patentierte Erfindung?

Braunschweig kann auf eine lange Tradition als Innovationsstandort zurückblicken. Hier revolutionierte beispielsweise Heinrich Büssing mit seinen fast 250 Patenten den Fahrzeugbau und war maßgeblich an der Entwicklung der ersten Luftreifen für Lastwagen beteiligt. Heute ist Braunschweig eine der forschungsintensivsten Regionen Europas. Moderne Erfindungen wie der DVB-T2-Übertragungsstandard, an dem die TU Braunschweig maßgeblich beteiligt war, oder bahnbrechende Entwicklungen in der Batterie- und Luftfahrtforschung unterstreichen diese Position.

Von der Entdeckung zur Erfindung

„Eine Entdeckung ist keine Erfindung im Sinne eines Patentes“, erklärt Jörg Saathoff, Leiter des Technologietransfers (Öffnet in einem neuen Tab)an der TU Braunschweig (Öffnet in einem neuen Tab). „Man kann ein unbekanntes Element, eine seltene Tierart oder auch einen mathematischen Algorithmus entdecken. Aber so etwas kann nicht patentiert werden. Eine patentierbare Erfindung benötigt eine schöpferische, erfinderische Leistung.“ Was simpel klingt, ist in der Praxis oft eine Herausforderung, denn nicht jede neue Idee ist auch patentfähig. Eine Erfindung muss mehrere Kriterien erfüllen, um patentierbar zu sein: Sie muss neu sein, darf also nicht bereits bekannt oder veröffentlicht sein, sie muss auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Zudem muss die Erfindung funktionsfähig und real umsetzbar sein.

Für Erfindungen, die an der TU Braunschweig erarbeitet werden, gilt: Der erste Schritt auf dem Weg zum Patent ist die Erfindungsmeldung. „Wir erhalten rund 40 Erfindungsmeldungen pro Jahr“, berichtet David Kindt, der seit 17 Jahren im Technologietransfer der TU Braunschweig für Patente zuständig ist. „Danach hat die Universität vier Monate Zeit, um zu entscheiden, ob sie eine gemeldete Erfindung zum Patent anmeldet.“ In dieser Phase arbeitet die Transferstelle eng mit einer Patent- und Verwertungsagentur (Öffnet in einem neuen Tab) aus Hannover zusammen. Die externen Expert:innen führen eine umfassende Neuheitsrecherche durch und prüfen, ob die Erfindung tatsächlich patentfähig ist und Vermarktungspotenzial besitzt.

Der Weg durch den Patentierungsprozess

Erfindungen, die im Rahmen dienstlicher Tätigkeit entstehen, unterliegen dem so genannten Arbeitnehmererfindergesetz. Wer an einer Hochschule forscht und eine Erfindung hervorbringt, ist danach sogar verpflichtet, sie der Universität zu melden. „Das Gesetz geht davon aus, dass eine in einem Arbeitsverhältnis gemachte Erfindung nur auf Basis der dortigen Kenntnisse und Fähigkeiten möglich gewesen ist“, erläutert Kindt. Der Arbeitgeber kann dann entscheiden, ob er die Rechte an der Erfindung übernimmt und ein Patent anmeldet. Das Kostenrisiko ist beträchtlich: „Wir reden bei einer Patentanmeldung in Deutschland von ca. 7.000 Euro“, so Kindt. Soll der Patentschutz international gültig sein, werden unter Umständen sogar fünfstellige Beträge fällig. „Der Arbeitgeber trägt also das Kostenrisiko einer Anmeldung. Aber sobald mit dem Patent Einnahmen erzielt werden, wird die Erfindergemeinschaft daran beteiligt.“

An deutschen Hochschulen gibt es dazu eine besondere Regelung: 30 Prozent aller mit einem Patent erzielten Einnahmen fließen an die Erfindergemeinschaft. „Das ist nicht in allen Ländern so“, ergänzt Saathoff. „Dort gehört dem Arbeitgeber unter Umständen automatisch alles.“ Von den jährlich rund 40 Erfindungsmeldungen führen etwa zehn zu tatsächlichen Patentanmeldungen durch die TU Braunschweig. Die übrigen werden entweder an kooperierende Unternehmen übertragen oder den Erfinder:innen zur freien Verfügung freigegeben. Nach der Anmeldung eines Patentes beim Deutschen Patent- und Markenamt (Öffnet in einem neuen Tab) folgt ein weiterer Prüfungsprozess durch das Patentamt, bei dem es auch zu sogenannten Entgegenhaltungen kommen kann. Das sind Hinweise darauf, dass Teile der Erfindung bereits bekannt sind.

Der Patentierungsprozess© TU Braunschweig

Die Herausforderung der frühen Forschung

Eine besondere Schwierigkeit bei Hochschulpatenten liegt in der Natur universitärer Forschung. „Eine Universität produziert in der Regel Forschungsergebnisse, die meist noch recht weit von einer Marktreife entfernt sind“, erklärt Saathoff. „Wenn Unternehmen hingegen eine Erfindung zum Patent anmelden, haben sie das fertige Produkt oft schon in der Schublade.“ Für die TU Braunschweig ist eine Patentanmeldung daher vor allem ein Instrument des Wissens- und Technologietransfers. „Wir wollen das Wissen der Hochschule verbreiten und es der Gesellschaft zur Verfügung stellen“, betont der Leiter des Technologietransfers. Als Beispiel nennt er Entwicklungen aus der Corona-Pandemie: An der TU wurden Antikörper entwickelt, die als Medikament zur Heilung der Krankheit konzipiert waren. Bis ein solches Medikament jedoch zur Anwendung kommen kann, sind noch viele weitere Tests und Entwicklungsschritte notwendig.

Ein weiteres Spannungsfeld liegt im Publikationsdruck der Wissenschaft. „Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler veröffentlichen fast immer ihre Ergebnisse, um ihre wissenschaftliche Reputation zu steigern“, erklärt Kindt. „Aber sobald etwas veröffentlicht ist, gehört es zum allgemeinen Stand der Technik, und ist damit auch nicht mehr patentfähig.“ Die Sensibilisierung der Forschenden ist daher ein zentraler Teil der Arbeit der Technologietransferstelle im Transferservice (Öffnet in einem neuen Tab). Der wichtigste Rat? „Auf keinen Fall die Idee vorab veröffentlichen. Das gilt nicht nur für schriftliche Publikationen, sondern auch für Präsentationen auf Fachkonferenzen“, warnt Saathoff eindringlich.

Der Transferservice in der Gründervilla am Rebenpark© TU Braunschweig

Patente als Sprungbrett für Startups

Für viele Ausgründungen der TU Braunschweig spielen Patente eine bedeutende Rolle. „Erstens ist ein patentiertes Produkt gegen Nachahmung geschützt. Andere können es also nicht ohne weiteres kopieren“, erklärt Saathoff die Vorteile. „Und zweitens hat ein Patent natürlich auch eine Marketingwirkung. Ein patentiertes Produkt ist ein Wettbewerbsvorteil.“ Die TU Braunschweig ermöglicht es Ausgründungen, ihre Patente zu nutzen, entweder durch Lizenzvergabe oder in Einzelfällen sogar durch Verkauf. Ein Beispiel ist die FORMHAND Automation GmbH (Öffnet in einem neuen Tab), die auf Basis eines Patents für flexible Robotergreifarme gegründet wurde.

Das Spektrum der patentbasierten Ausgründungen ist breit: Von der Biotechnologie über Robotics bis zu Luft- und Raumfahrt. Besonders aktiv sind derzeit die Bereiche Batterieforschung, Nano-Metrologie, Luftfahrt und Automotive. Im Rahmen des neuen QIMP Hightech Incubators (Öffnet in einem neuen Tab) werden bis 2028 bis zu 30 Deep-Tech-Startups mit acht Millionen Euro gefördert. Sieben der ersten zehn ausgewählten Startups sind TU-Ausgründungen.

Brücken bauen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft

„Wir möchten, dass Forschungsergebnisse nicht in der Hochschule verbleiben“, fasst Saathoff die Mission des Transfers zusammen. „Das Wissen soll in die Gesellschaft fließen.“ Als Symbol für diese Arbeit nutzt das Team gerne das Bild einer Brücke, die den sogenannten Innovation Gap überwindet, die Lücke zwischen Grundlagenforschung und marktreifem Produkt. Die TU hat hierfür im Rahmen ihrer Transferstrategie die Transfer- und Innovationsökosysteme (TIES) zum Verwerten und zum Gründen eingerichtet und betreibt unter anderem gemeinsam mit der Ostfalia Hochschule (Öffnet in einem neuen Tab) den TransferHub (Öffnet in einem neuen Tab) und den Entrepreneurship Hub (Öffnet in einem neuen Tab), die Gründungsinteressierte mit Coaching, Arbeitsplätzen und Netzwerkveranstaltungen unterstützen.

Der Blick in die Zukunft zeigt: Die Innovationskraft Braunschweigs ist ungebrochen. Im Bereich der Batterieforschung, der Biotechnologie und speziell der Antikörpertechnologie sind bereits zahlreiche Erfindungen gemeldet. Das Quantum Valley Lower Saxony (Öffnet in einem neuen Tab), ein Verbund mit über 400 Wissenschaftler:innen, arbeitet intensiv an Quantentechnologien. Auch hier werden bereits Patente angemeldet. „Es ist eine wunderbare Sache, ein Patent anzumelden“, resümiert Saathoff. „Man bekommt amtlich zertifiziert, dass ein Forschungsergebnis tatsächlich etwas ganz Neues ist, das es so zuvor noch nicht gegeben hat.“

Von Heinrich Büssings Lastwagen-Innovationen bis zu den Quantencomputern der Zukunft: Braunschweig bleibt seiner Tradition als Innovationsstandort treu. Die professionelle Begleitung durch den Transferservice der TU stellt sicher, dass aus universitären Forschungsergebnissen geschützte Erfindungen werden, die den Weg in die Wirtschaft und Gesellschaft finden. In einer Region, die zu den innovativsten Europas zählt, ist das mehr als nur Verwaltungsaufgabe. Es ist gelebter Wissenstransfer mit echter Wirkung.

Text: Stephen Dietl, 22. April 2026


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