Kindergeld - Kinderzuschlag
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Zuständig für Anträge und Widersprüche ist immer die Familienkasse der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie wohnen. Angehörige des öffentlichen Dienstes erhalten das Kindergeld von ihrem Arbeitgeber ausbezahlt.
Einkommensschwache Familien, die allein wegen ihrer Kinder von Fürsorgeleistungen abhängig sind, sollen durch die zusätzlichen Kinderzuschlag zielgenau unterstützt werden. Der Kinderzuschlag richtet sich an gering verdienende Eltern, die mit ihren Einkünften zwar ihren eigenen Unterhalt finanzieren können, nicht aber den Unterhalt ihrer Kinder. Ohne Kinderzuschlag wären diese Eltern zusätzlich auf Arbeitslosengeld II angewiesen.
Familienkasse Niedersachsen/ Bremen
Anschrift
30131
Hannover
Kontakt
Tel.:
0800 4555530
Agentur für Arbeit Braunschweig
Anschrift
Cyriaksring
10
38118
Braunschweig
Kontakt
Tel.:
0800 4555500
Tel.:
0800 4555520
Fax:
0531 2071850
Website:
http://www.arbeitsagentur.de/braunschweig
Weitere Informationen
siehe auch Jobcenter Braunschweig (Hartz IV, Arbeitslosengeld II)
Link-Tipps - Weiterführendes im Netz
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Hier finden Sie weitere Informationen zum Kindergeld und Kinderzuschlag und auch ein Verzeichnis der zuständigen Familienkassen.
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Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt auf seinen Seiten Informationen zum Kinderzuschlag und zum Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung.
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Hier erhalten Sie Informationen zu steuerlichen Gesichtspunkten bezüglich Kindergeld und Kinderzuschlag.