Feuerwehrbedarfsplan

Nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz sind die Gemeinden verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Die Leistungsfähigkeit wird üblicherweise im Rahmen der Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplans überprüft und nachgewiesen.

Die Stadt Braunschweig hat am 15. Juli 2015 die forplan GmbH, die vergleichbare Feuerwehrbedarfspläne u.a. für die Städte Hamburg, Lübeck und Halle (Saale) erstellt hat, beauftragt, den derzeit geltenden Feuerwehrbedarfsplan, der im Jahr 2008 erstellt wurde, zu aktualisieren und fortzuschreiben.

Das Gutachten wurde im Januar 2017 fertiggestellt und wird an dieser Stelle den interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt.

Beschlussvorlage für den Rat

Erläuterungen und Hinweise