Kostenerstattung für private PKW-/ÖPNV-Nutzung

Wenn Sie aus eigenen finanziellen Mitteln Fahrkarten gekauft haben oder als Beförderungsmittel Ihr privater Pkw eingesetzt wurde, können Sie spätestens bis zum 31. Oktober nach Ende des jeweiligen Schuljahres einen Antrag auf Erstattung der Beförderungskosten stellen. 

Mit der Inanspruchnahme der Sammel-Schülerzeitkarte oder einer Individualbeförderung wird jedoch der Anspruch auf die Erstattung von Beförderungskosten mit dem privaten PKW ausgeschlossen.

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Fachbereich Schule

Schulmanagement - Schülerbeförderung

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Willy-Brandt-Platz 13
38102 Braunschweig

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