Kostenerstattung für private PKW-/ÖPNV-Nutzung

Wenn Sie aus eigenen finanziellen Mitteln Fahrkarten gekauft haben oder als Beförderungsmittel Ihr privater Pkw eingesetzt wurde, können Sie spätestens bis zum 31. Oktober nach Ende des jeweiligen Schuljahres einen Antrag auf Erstattung der Beförderungskosten stellen. 

Mit der Inanspruchnahme der Sammel-Schülerzeitkarte oder einer Individualbeförderung wird jedoch der Anspruch auf die Erstattung von Beförderungskosten mit dem privaten PKW ausgeschlossen. 

Bei Fragen zur Erstattung von Beförderungskosten stehen Ihnen Frau Gebhardt und Frau Herweg telefonisch und per Mail zur Verfügung. 

Kontakt

Fachbereich Schule

Kommunale Schulaufgaben - Schülerbeförderung

Anschrift

Willy-Brandt-Platz 13
38102 Braunschweig

Kontakt

Tel.: 0531 4703254 Frau Gebhardt
Tel.: 0531 4703251 Frau Herweg

Öffnungszeiten

Uns erreichen Sie telefonisch vormittags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

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