Kostenerstattung für private PKW-/ÖPNV-Nutzung
Wenn Sie aus eigenen finanziellen Mitteln Fahrkarten gekauft haben oder als Beförderungsmittel Ihr privater Pkw eingesetzt wurde, können Sie spätestens bis zum 31. Oktober nach Ende des jeweiligen Schuljahres einen Antrag auf Erstattung der Beförderungskosten stellen.
Mit der Inanspruchnahme der Sammel-Schülerzeitkarte oder einer Individualbeförderung wird jedoch der Anspruch auf die Erstattung von Beförderungskosten mit dem privaten PKW ausgeschlossen.
Bei Fragen zur Erstattung von Beförderungskosten stehen Ihnen Frau Gebhardt und Frau Herweg telefonisch und per Mail zur Verfügung.
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Willy-Brandt-Platz
13
38102
Braunschweig
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0531 4703254 Frau Gebhardt
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