Fahrdienst
Aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung ist es vielen Menschen nicht möglich, aus eigener Kraft Außenkontakte aufrechtzuerhalten. Geeignete öffentliche Verkehrsmittel stehen nicht zur Verfügung oder können nicht erreicht werden. Die Nutzung eines Fahrdienstes ermöglicht die Teilnahme an kulturellen- und sportlichen Veranstaltungen, Kontakte zu Verwandten und Bekannten können wahrgenommen- und Besorgungen erledigt werden.
Die Stadt Braunschweig und der Arbeiter-Samariter-Bund haben gemeinsam einen Fahrdienst eingerichtet. Die Antragstellung und Überprüfung der Fahrtberechtigung erfolgt durch das Gesundheitsamt. Wichtig ist das Zugrundeliegen einer außergewöhnlichen Gehbehinderung.
Die Fahrten beschränken sich auf den Braunschweiger Raum in einem Umkreis von 15 km, die Anzahl der Fahrten ist begrenzt. Arztfahrten fallen nicht darunter. Wenn eine Fahrtberechtigung vorliegt, muss die jeweilige Fahrt rechtzeitig beim Arbeiter-Samariter-Bund angemeldet werden.
In den meisten Fällen muss ein Eigenanteil pro Fahrt entrichtet werden.
Fachbereich Soziales und Gesundheit - Gesundheitsamte -
Anschrift
Hamburger Straße
226
38114
Braunschweig
Arbeiter-Samariter-Bund
Anschrift
Sudetenstraße
11
38114
Braunschweig
Kontakt
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0531 19212
Fax:
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E-Mail-Adresse:
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