Heimbeiräte

Zur Mitwirkung der Bewohner in jedem Alten- und Pflegeheim werden ehrenamtliche Heimbeiräte von den Bewohnern gewählt. Nicht nur Heimbewohner, sondern auch Angehörige oder andere Ehrenamtliche können sich als sog. Heimfürsprecher im Heimbeirat engagieren. Gesetzliche Grundlage ist die Heimmitwirkungsverordnung.

Der Heimbeirat hat ein Recht in bestimmten Angelegenheiten mitzuwirken. Die Aufgaben sind unter anderem wie folgt bestimmt:

  • Maßnahmen des Heimbetriebes, die den BewohnerInnen dienen, bei der Heimleitung oder beim Heimträger beantragen.
  • Anregungen und Beschwerden von BewohnerInnen entgegennehmen und mit der Heimleitung oder dem mit dem Heimträger über deren Erledigung verhandeln.
  • Das Einleben von neuen BewohnerInnen in das Heim zu fördern. Dies geschieht z. B. durch Besuche, Gespräche und Einbindung in Veranstaltungen.
  • Beteiligung bei Entscheidungen des Heimträgers und der Heimleitung nach der Heimmitwirkungsverordnung.


    Das Seniorenbüro unterstützt die Heimberäte, in dem u.a. ein vierteljährliches Treffen der Braunschweiger Heimbeiräte durchgeführt wird. Die Treffen finden in unterschiedlichen Einrichtungen statt, um so den Heimbeiräten einen Einblick in die einzelnen Institutionen zu ermöglichen.

    Ziel dieses Austausches ist die Reflexion des Heimalltags bzw. die Arbeit der Heimbeiräte. Gemeinsam mit dem Seniorenbüro besteht die Möglichkeit, Probleme aufzudecken und Erfahrungen weiterzugeben. In  Zusammenarbeit mit dem Seniorenbüro werden Beschwerden von Heimbewohnern entgegengenommen, ausgewertet und als Tagesordnungspunkte der Heimbeiratssitzung festgelegt. Zu wissenschaftlichen Themen werden Sachverständige bzw. Referenten eingeladen.

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