Allgemeine Infos

Das Förderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist auf die Jahre 2017 bis 2020 ausgelegt. Die soziale Integration, der Zusammenhalt im Quartier, sowie die Sanierung sozialer Infrastruktureinrichtungen in den Kommunen wird pro Jahr mit 200 Millionen Euro unterstützt. Die Mittel können bis 2024 eingesetzt werden.  

Dies beinhaltet die Förderung der baulichen Instandsetzung sowie den Aus- oder Neubau von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, wie zum Beispiel Kindertagesstätten und Kultureinrichtungen. Grundsätzlich sollen diese Einrichtungen für eine Förderung in einem Städtebauförderungsgebiet der Sozialen Stadt liegen, Ausnahmen sind möglich. Zudem wird auch der Einsatz eines Integrationsmanagements gefördert, welches die anstehenden Maßnahmen begleitet. Finanziert werden die Projekte mit einem maximalen Anteil von 75 % durch den Bund und 15 % durch das Land, der Eigenanteil der Kommunen beläuft sich somit auf nur 10 %. Mit Hilfe dieser Förderung wird es möglich, Orte der Integration zu schaffen und somit einen Teil zur Quartiersentwicklung beizutragen.

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