Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt im Sozialreferat

Um der sich verschärfenden sozialen Spaltung in den Städten entgegenzuwirken, haben Bund und Länder 1999 die Städtebauförderung um das Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ (kurz: Soziale Stadt) ergänzt. Seit 2004 ist das Programm Bestandteil des Baugesetzbuches (§ 171e BauGB).

Mit Beginn des Jahres 2020 fand eine Zusammenlegung verschiedener Programme der Städtebauförderung statt, wobei die „Soziale Stadt“ im neuen Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ aufgegangen ist. Verbunden mit dieser Änderung ist eine stärkere Betonung des Quartiersmanagements sowie der Mobilisation von Teilhabe und bürgerschaftlichem Engagement.

Die unveränderten Programmziele bestehen darin, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken.

Sozialer Zusammenhalt in Braunschweig

Im Jahr 2001 wurde das südliche Westliche Ringgebiet als Sanierungsgebiet in das Programmteil „Soziale Stadt (neu: Sozialer Zusammenhalt)“ (Öffnet in einem neuen Tab) aufgenommen. Nach zwei Teilaufhebungen in 2011 und 2017 umfasst das Sanierungsgebiet aktuell rund 176 ha. Mit einer vorgesehenen weiteren Teilaufhebung in 2022 wird der nordöstliche Teil des Sanierungsgebietes entlassen.

Den sozialen und städtebaulichen Erneuerungsprozess im Westlichen Ringgebiet tragen das Bau- und Sozialdezernat der Stadt Braunschweig. Für die städtebauliche Sanierung ist dabei die Abteilung Stadterneuerung im Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation federführend zuständig. Die Sozialplanung koordiniert und vertritt die Interessen des Sozialdezernates im Programm, leitet das Quartiersmanagement (Öffnet in einem neuen Tab) im Westlichen Ringgebiet an und initiiert und begleitet verschiedene Projektentwicklungen im und für den Stadtteil. 

Um aktuelle Entwicklungen zu beschreiben sowie abgeschlossene, laufende und vorgesehene Umsetzungsschritte bzw. Projekte darzustellen, wird jährlich durch das Quartiersmanagement ein mit der Sozialplanung abgestimmtes Handlungskonzept vorgelegt.

Daneben erfolgt die Teilnahme der Sozialplanung an Sitzungen des Sanierungsbeirate (Öffnet in einem neuen Tab)s, welcher als Partizipationsinstrument die Umsetzung des Städtebauförderprogramms begleitet und insbesondere für die Abgabe von Empfehlungen im Vorfeld politischer Entscheidungen sowie die Bewilligung von Mitteln aus dem sogenannten Verfügungsfonds verantwortlich ist.

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