Bürgerbefragung
Mit Gesetz vom 26. Oktober 2016 wurde statt der Bürgerbefragung eine Einwohnerbefragung eingeführt.
Die Voraussetzung für eine Bürgerbefragung waren bis dahin in der alten Fassung des § 35 des Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festgelegt (bis 31. Oktober 2011: § 22d der Niedersächsischen Gemeindeordnung).