Einwohnerantrag

Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, können beantragen, dass der Rat bestimmte Angelegenheiten (des eigenen Wirkungskreises) berät.

Der Einwohnerantrag muss schriftlich angezeigt werden und ein bestimmtes Begehren mit Begründung enthalten. Außerdem muss der Antrag von mindestens 2,5 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner, das sind in Braunschweig etwa 6.300 Personen, unterstützt werden.  

(Rechtsgrundlage: § 31 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes)

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