Landtagswahl

Die Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages beträgt 5 Jahre.

Der Niedersächsische Landtag besteht eigentlich aus 135 Abgeordneten, von denen in den 87 Wahlkreisen jeweils eine Kandidatin oder ein Kandidat über die Erststimme direkt gewählt wird. Die übrigen Sitze werden aus den Listen der Landeswahlvorschläge besetzt. Wie viele Sitze eine Partei insgesamt besetzen darf, richtet sich nach ihrem Anteil an Zweitstimmen.

Die Zahl der Abgeordneten des Landtags kann sich durch Überhangmandate und die dadurch erforderlichen Ausgleichsmandate erhöhen.

Die Landtagswahl ist - wie die Bundestagswahl - eine mit der Personenwahl verbundene Verhältniswahl. Die Sitzverteilung erfolgt nach dem d`Hondtschen Verfahren.

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