Schriftführerin oder Schriftführer (Schriftführung)
Die Schriftführerin oder der Schriftführer (Schriftführung) ist Mitglied des Wahlvorstandes. Die Schriftführung führt am Wahltag das Wählerverzeichnis, führt die Wahlniederschrift und nimmt eventuelle Vermerke während der Wahlhandlung auf. Außerdem übergibt sie am Abend gemeinsam mit der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher die Unterlagen den Beauftragten des Wahlamtes.