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Mehrwegangebotspflicht für Unternehmen

Plakate für Gastronomiebetriebe kostenfrei verfügbar

© iStock.com/TanyaJoy; filo

Gastronomiebetriebe sind laut neuem Verpackungsgesetz seit dem 1. Januar 2023 dazu verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern anzubieten. Kleinere Betriebe müssen ihrer Kundschaft das Befüllen mitgebrachter Gefäße ermöglichen. Mit dem neuen Gesetz wird das Ziel verfolgt, das Verpackungsabfallaufkommen im To-Go-Geschäft zu reduzieren und somit die Umwelt zu schonen.

Die Betriebe sind dazu verpflichtet ihre Kundinnen und Kunden auf die Mehrwegalternative bzw. das Befüllen mitgebrachter Behältnisse hinzuweisen. Dazu stellen die Braunschweig Zukunft GmbH und die Braunschweig Stadtmarketing GmbH zwei verschiedene Plakate, jeweils in den Formaten A3 und A4, zum Aushang zur Verfügung. Gastronomiebetriebe können die Plakate kostenfrei herunterladen und ausdrucken. Außerdem stehen die Plakate als jpg-Datei zur Einbindung im Internet und in den sozialen Medien bereit.

Alternativ können bereits gedruckte Plakate in den Formaten A3 und A4 kostenfrei in den Räumen der beiden städtischen Gesellschaften in der Innenstadt (Sack 17) abgeholt werden.

 

Informationen des DEHOGA

Die Braunschweig Zukunft GmbH hat außerdem gemeinsam mit dem DEHOGA und in Kooperation mit dem Arbeitsausschuss Innenstadt Braunschweig e. V. (AAI), dem Arbeitsausschuss Tourismus Braunschweig e.V. (ATB), der Industrie- und Handelskammer Braunschweig (IHK) und der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade (HWK) eine kostenfreie Online-Informationsveranstaltung zur Mehrwegangebotspflicht organisiert. Die Veranstaltungspräsentation mit allen Informationen steht für Gastronomiebetriebe zum Download zur Verfügung.

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Bildnachweise

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