Benutzungs- und Gebührenordnung
Die Benutzung des Stadtarchivs Braunschweig ist zu den Öffnungszeiten (Montag und Freitag von 10-13 Uhr sowie Dienstag bis Donnerstag von 10-18 Uhr) für jeden interessierten Besucher möglich. Zu Einschränkungen bei der Einsicht der im Archiv verwahrten Archivalien kann es aus konservatorischen Gründen sowie durch datenschutzrechtliche Bestimmungen kommen. Im Lesesaal stehen Arbeitsplätze mit der Möglichkeit zum Anschließen eines Laptops sowie drei Arbeitsplätze mit Mikrofilmlesegeräten zur Verfügung. Bei der Einsichtnahme von mikroverfilmten Archivalien wird eine vorherige Anmeldung zur Reservierung eines Lesegerätes empfohlen. Grundsätzliche Bestimmungen zu Recherchen in den Beständen des Archivs sowie den dadurch anfallenden Gebühren sind durch die Benutzungs- und Gebührenordnung des Stadtarchivs Braunschweig geregelt.