Mutterschutz - Mutterschaftsgeld
Für den Zeitraum der Schwangerschaft stehen Frauen arbeitsrechtlich in einer besonderen Situation, dazu gehören bestimmte Schutzbestimmungen, die Phase des Mutterschutzes und das Anrecht auf Mutterschaftsgeld während dieser Schutzzeit. Bei Konflikten am Arbeitsplatz in Bezug auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutz ist die Kontaktaufnahme zur Personalvertretung oder zur zuständigen Gleichstellungsbeauftragten empfehlenswert. Zuständig für alle Fragen rund um den Mutterschutz ist das Gewerbeaufsichtsamt. Für die Auszahlung des Mutterschaftsgeldes sind die jeweiligen Krankenkassen zuständig.
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig
Anschrift
Ludwig-Winter-Straße
2
38120
Braunschweig
Kontakt
Bundesversicherungsamt
Weitere Informationen
Sie erwarten ein Baby oder haben es bereits bekommen,
sind nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern familien- oder privat versichert. Sie sind oder waren zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung in einem (auch geringfügigen) Arbeitsverhältnis (Heimarbeitsverhältnis) oder sind während der Schutzfristen von einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis gewechselt oder Ihr Arbeitsverhältnis wurde während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst.
Ja? Dann spricht viel dafür, daß Sie beim Team der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes, an der richtigen Adresse sind! Welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie Mutterschaftsgeld bekommen, erfahren Sie auf der Homepage des Bundesversicherungsamtes.
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Die neuen Regelungen im Mutterschutzgesetz, gültig ab dem 1. Januar 2018: Rechte und Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber, Leistungen der Krankenkasse und Mutterschaftsgeld. Außerdem enthält die Broschüre den Text des Mutterschutzgesetzes, Auszüge aus der Reichsversicherungsordnung sowie die Mutterschutzrichtlinienverordnung. Stand: April 2021, 17. Auflage Die Broschüre "Mutterschutzgesetz - Leitfaden zum Mutterschutz" kann hier im PDF-Format direkt heruntergeladen werden.
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Über diesen Link gelangen Sie zur Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf der Sie die Broschüre "Mutterschutzgesetz - Leitfaden zum Mutterschutz" auch online finden.
Link-Tipps - Weiterführendes im Netz
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Ausführliche Informationen zum Mutterschutz und zum Mutterschaftsgeld hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Familienportals ins Netz gestellt.
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Die Bundestiftung Mutter und Kind ist gegründet worden, um schwangeren Frauen in finanzieller Not schnell und unbürokratisch zu helfen. Informationsfaltblätter "Hilfe und Unterstützung in der Schwangerschaft" finden Sie auf den Seiten der Bundesstiftung in zwölf verschiedenen Sprachen.