Unterhaltsvorschuss, Kindesunterhalt und Beistandschaft
Für Ein-Eltern-Familien wie auch für Eltern, die sich trennen, ergeben sich viele Fragen rund um den Kindesunterhalt. Leider gibt es immer noch Unterhaltspflichtige, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen. Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder einen zu geringen Unterhalt für ihre Kinder bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten (auch bei ungeklärter Vaterschaft). Ein gerichtliches Unterhaltsurteil ist nicht nötig. Die aktuellen Regelungen (Stand 2017) finden Sie in einer Publikation des Bundesministeriums am Ende der Seite.
Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig
Weitere Informationen
VAMV - Verband alleinstehender Mütter und Väter e. V.
Anschrift
Kaiserstraße
31
38100
Braunschweig
Kontakt
Tel.:
0531 6018400
Fax:
0531 2523711
E-Mail-Adresse:
info@vamv-bs.de
Website:
http://www.vamv-bs.de
Deutsches Rotes Kreuz - BETA
Anschrift
Adolfstraße
20
38102
Braunschweig
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Tel.:
0531 2203141
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0531 2203134
E-Mail-Adresse:
beta@drkbssz.de
Website:
http://www.drk-beta.de
Frauenberatungsstelle
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239
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0531 3240490
Fax:
0531 3240492
E-Mail-Adresse:
frauenberatungsstellebs@t-online.de
Website:
http://www.frauenberatungsstelle-bs.de
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig
Weitere Informationen
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Die Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert zu den Beratungs- und Unterstützungsangeboten des Jugendamts bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhalt, insbesondere durch Einrichtung einer Beistandschaft für das Kind. (Stand 2008, z.Zt. keine aktuellere Version erhältlich)
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Die Broschüre bietet Informationen über die Neuregelungen zum Unterhaltsvorschuss und weitere Hilfen für Alleinerziehende. Außerdem gibt sie Hinweis auf weitere Broschüren und bietet den Originalgesetzestext. (Stand: 2017) Die Broschüre kann auch beim Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend bestellt werden.
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Umfassende Broschüre vom Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter. (Neuauflage 2016)
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Ergänzend zur Broschüre alleinerziehend - Tipps und Informationen (Neuauflage 2016) wurde 2017 ein Einleger erstellt mit aktualisierten Informationen.
Link-Tipps - Weiterführendes im Netz
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Alle minderjährigen Kinder sollen künftig einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Die Begrenzung auf 72 Monate soll entfallen.
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Hier finden Sie die Richtlinie zur Höhe von Unterhaltsansprüchen.
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Im Familienwegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie Informationen zum Kindesunterhalt, insbesondere auch Hinweise zum Stiefkindunterhalt.