Unterhaltsvorschuss, Kindesunterhalt und Beistandschaft
Für Ein-Eltern-Familien wie auch für Eltern, die sich trennen, ergeben sich viele Fragen rund um den Kindesunterhalt. Leider gibt es immer noch Unterhaltspflichtige, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen. Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder einen zu geringen Unterhalt für ihre Kinder bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten (auch bei ungeklärter Vaterschaft). Ein gerichtliches Unterhaltsurteil ist nicht nötig. Die aktuellen Regelungen finden Sie auf der Internetseite und in einer Publikation des Bundesministeriums - Link am Ende der Seite.
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Der Unterhaltsvorschuss ist eine Hilfe für allein Erziehende. Bei Bewilligung des Unterhaltsvorschusses gehen die Unterhaltsansprüche des Kindes in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über, der sich die verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt und gegebenenfalls einklagt. Die zuständige Stelle tritt zunächst in Vorlage.
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Die Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert zu den Beratungs- und Unterstützungsangeboten des Jugendamts bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhalt, insbesondere durch Einrichtung einer Beistandschaft für das Kind. (Stand 2008, z.Zt. keine aktuellere Version erhältlich)
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Informationen über die Zahlung von Unterhaltsvorschuss und weitere Hilfen für Alleinerziehende und ihre Kinder Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende: Bleiben die Unterhaltszahlungen des 2. Elternteils unter dem festgesetzten Regelbedarf, springt der Staat ein. Die Broschüre beantwortet die häufigsten und wichtigsten Fragen: wer hat Anspruch, wo und wie wird der Anspruch geltend gemacht, wer muss den Vorschuss zurückzahlen etc. Außerdem gibt sie Hinweise auf weitere Publikationen. Die neuen Regelsätze ab 01.01.2021 finden Sie im beiliegenden Einleger.
Link-Tipps - Weiterführendes im Netz
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Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen.
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Bei der Bemessung der Unterhaltshöhe werden in der Praxis Unterhaltstabellen und Unterhaltsleitlinien herangezogen, die von den Oberlandesgerichten zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung entwickelt wurden. Sie sind Hilfsmittel, die zur Ermittlung eines "angemessenen Unterhalts" verwendet werden. Am bekanntesten ist die Düsseldorfer Tabelle.
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Im Familienwegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie Informationen zum Kindesunterhalt, insbesondere auch Hinweise zum Stiefkindunterhalt.