Kindergeld - Kinderzuschlag
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Zuständig für Anträge und Widersprüche ist immer die Familienkasse der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie wohnen.
Einkommensschwache Familien, die allein wegen ihrer Kinder von Fürsorgeleistungen abhängig sind, sollen durch die zusätzlichen Kinderzuschlag zielgenau unterstützt werden. Der Kinderzuschlag richtet sich an gering verdienende Eltern, die mit ihren Einkünften zwar ihren eigenen Unterhalt finanzieren können, nicht aber den Unterhalt ihrer Kinder. Ohne Kinderzuschlag wären diese Eltern zusätzlich auf Arbeitslosengeld II angewiesen.
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Die Dienststelle ist derzeit nicht für den Publikumsverkehr geöffnet. Postanschrift: Familienkasse Niedersachsen-Bremen, 30131 Hannover; Kontaktnummern Tel: +49 511919-9090 (Fragen zu Kindergeld) Tel: 0800 4 5555 30 * (Fragen zu Kindergeld und Kinderzuschlag) Tel: 0800 4 5555 33 * (Auszahlungstermine) * Der Anruf ist für Sie kostenfrei. Faxnummer +49 5351 522-572 E-Mail Familienkasse-Niedersachsen-Bremen@arbeitsagentur.de
Link-Tipps - Weiterführendes im Netz
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Hier finden Sie weitere Informationen zum Kindergeld und Kinderzuschlag und auch ein Verzeichnis der zuständigen Familienkassen.
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Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt auf seinen Seiten Informationen zum Kinderzuschlag und zum Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung.
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Hier erhalten Sie Informationen zu steuerlichen Gesichtspunkten bezüglich Kindergeld und Kinderzuschlag.